Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Bei Fehlern schnell handeln

Auch der Agrarhandel sollte sich an die Einheitsbedingungen bei Getreide halten

Gibt es beim Getreidehandel Ärger wegen zu später Zahlung, nicht eingehaltenen Qualitäten oder den Analysen, geben die Einheitsbedingungen den Takt vor.

Lesezeit: 4 Minuten

Wir sprachen mit Rechtsanwalt Götz Gärtner, Fachanwalt für Agrarrecht aus Quedlinburg, über Ärger bei der Bezahlung im Getreidehandel.

top agrar: Oft liegt das Zahlungsziel ohnehinspät, z. B. acht Wochen nach­ Lieferung. Was ist zu tun, wenn der Käufer trotzdem nicht pünktlich zahlt?

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Gärtner: Das späte Zahlungsziel ist ein typischer Fall, in dem der Handel die meist zugrunde liegenden Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel (EHB) zuungunsten der Landwirte verschärft. Ohne zusätzliche Vereinbarung schreiben die EHB die Zahlung schon einen Tag nach Lieferung vor!

Zahlt Ihr Abnehmer nicht pünktlich, kommt er in jedem Fall auch ohne Mahnung sofort in Verzug. Der Landwirt hat dann Anspruch auf Verzinsung. Wer befürchten muss, dass der Käufer gar nicht zahlt, sollte schnell eine Nachfrist setzen. Denn nur dann kann man später vor dem Schiedsgericht der Getreidebörse klagen.

Wichtig: Jede Teillieferung ist laut EHB ein einzelner Vertrag! Als Landwirt müssen Sie also für jede Teilmenge eine eigene Nachfrist setzen. Wurde die erste Teilmenge nicht bezahlt und stehen weitere Lieferungen an, verlangen Sie für diese Bankgarantien oder Vorkasse.

Muss der Abnehmer über durch­geführte Analysen Auskunft erteilen?

Gärtner: Ja, bei Ölsaaten muss der Käufer ein Analyseergebnis binnen ­sieben Tagen, nachdem er es selbst er­halten hat, dem Landwirt zusenden. Bei Getreide und Futtermitteln gibt es keine Pflicht zur Übersendung. Der Käufer muss aber eine Analyse beauftragen, insbesondere wenn er Beanstandungen geltend macht. Der Verkäufer kann dann eine Nachanalyse beantragen.

Um hier richtig gemäß der EHB reagieren zu können, sollten Sie als Landwirt schriftlich vereinbaren, dass die erste Analyse zu Abrechnungszwecken zeitnah an Sie zu übersenden ist. Hinsichtlich der Proben ist die ­Beweislage für den Landwirt aber von Anfang an schlecht: Laut EHB kann er zwar bei der Probenahme dabei sein. Ist er es aber nicht, gilt die Probe des Käufers. Von Vorteil sind daher eigene Proben. Diese zählen aber nur, wenn der Händler sie auch abgezeichnet hat.

Vereinbaren Sie, dass der Händler Ihnen das erste Analyseergebnis zuschickt!
Götz Gärtner

Sollte man vorab Abzüge für Reinigungs-, Lager- und Trocknungskosten, Schwund- oder Besatzabzüge regeln?

Gärtner: Ja, das ist ratsam. So bleiben mögliche Abweichungen berechenbar. Zudem gilt nach den EHB bei erheblichen Abweichungen von 5 % des vereinbarten Preises (§ 36 Nr. 2 EHB) der Vertrag nicht einmal als erfüllt bzw. der Käufer hat ein Rücktrittsrecht.

Was ist zu tun, wenn Analyse oder Rechnung Ungereimtheiten aufweisen?

Gärtner: Dann heißt es schnell sein: Sind Sie als Landwirt nicht einver­standen, müssen Sie z. B. eine Nachanalyse verlangen. Der Abnehmer muss seine eigenen Proben dafür aber nicht herausgeben.

Wie vorgehen, wenn der Abnehmer auf „stur“ schaltet?

Gärtner: Letztlich bleibt nur eine Klage. Allerdings sehen die Einheitsbedingungen ein Verfahren vor einem Schiedsgericht der Getreidebörsen vor, der übliche Rechtsweg vor den staat­lichen Gerichten ist ausgeschlossen. Ohne spezialisierten Rechtsanwalt ist man als Landwirt in der Regel nicht in der Lage, in Verfahren nach EHB die richtigen Fristen zu setzen, die ­geltend gemachten Rechte zu erklären etc. Suchen Sie sich hier also ­Unterstützung!

Kann man eingelagertes Getreide ­sofort weiterverkaufen, wenn es der Käu­fer nicht zur vereinbarten Frist ­abholt?

Gärtner: Bevor Sie weiterverkaufen, müssen Sie eine Nachfrist setzen und dabei das Prozedere der EHB einhalten. Außerdem ist jede Teillieferung ­gesondert zu betrachten.

Keine Ware ohne vorherige oder mindestens gleichzeitige Bezahlung liefern!
Götz Gärtner

Wie sieht ein optimaler Vorkontrakt aus? Gibt es Ausstiegsklauseln?

Gärtner: Bedenken Sie: Qualitäten ­abzusichern ist wichtig, Hauptziel ist aber, einen Totalverlust zu verhindern. Eine einfache Regel dazu: keine Ware ohne vorherige bzw. mindestens gleichzeitige Bezahlung! Man riskiert sonst, im Insolvenzfall die Ware ohne Be­zahlung zu verlieren. Bei der Qualität ­sollten Sie festlegen, was bei Abweichungen passiert: Und zwar nach unten und nach oben! Einen aus Sicht der Landwirte optimalen Vorkontrakt gibt es nur ohne die EHB, auf die der Handel aber meist nicht verzichten wird.

Als Landwirt sollten Sie bedenken: Ist ein Vorkontrakt unterschrieben, gibt es bei ordnungsgemäßer Erfüllung durch den Handel und ohne unvor­hersehbare Fälle von höherer Gewalt keine Ausstiegsklausel. Wer unterschrieben hat, muss entweder voll erfüllen oder Schadenersatz leisten.

Mehr zu dem Thema

top + Schnupperabo: 3 Monate für 9,90 € testen

Alle wichtigen Infos zur Maissaussaat 2024 | Tagesaktuelle Nachrichten, Preis- & Marktdaten

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.