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Ökofranken: Insolvenzverwalter verschickt Rückforderungen

Der Insolvenzverwalter der Ökofranken hat die Landwirte angeschrieben, gegen die der Vermarkter Rückforderungen erhebt. Um sich zu wehren, müssen Einwände schriftlich mitgeteilt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Vermarktungszusammenschluss für ökologisch-regionalen Landbau eG (Ökofranken eG) hat Ende Januar 2023 die Eröffnung eines Insolvenz­verfahrens beantragt. Ob es zum endgültigen Insolvenzverfahren kommt oder dieses mangels Masse abgelehnt wird, klärt derzeit der vorläufige In­solvenzverwalter Gunther Neef aus Hof. Brisant ist: Neef prüft auch, ob Forderungen der Ökofranken gegenüber Landwirten bestehen und ob diese werthaltig sind.

Neef hat am 10. Februar die Landwirte angeschrieben, gegen die die Ökofranken eG Forderungen aus Überzahlung oder aus nicht geleisteter Andienung (Ordnungsgeld) geltend ­gemacht hat, und sie aufgefordert, diese zu bezahlen. Die meisten Betroffenen halten die Forderungen jedoch für nicht berechtigt. Begründung: Zum einen habe der Ökogetreidevermarkter die Lieferungen seiner Mitglieder ungleich abgerechnet. Zum anderen habe er bisher nicht schlüssig erklären können, wie die Endpreise bei der Poolpreisermittlung zustande kamen.

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Gericht lehnt Rückforderung ab

Erst kürzlich hat das Amtsgericht Tirschenreuth mit dieser Begründung eine Rückforderungsklage der Ökofranken gegen einen Genossen zurückgewiesen (Az.: 1 C 193/22). Wegen ähnlicher Fälle sind viele weitere Klagen zwischen dem Ökogetreidevermarkter und Landwirten anhängig.

Nach Informationen von top agrar wurden jetzt auch Forderungen geltend gemacht, die zwar bereits schriftlich storniert, aber offenbar in der ­Bilanz noch immer verbucht waren.

Einwände schriftlich begründen!

„Wer davon ausgeht, dass die Forderungen ihm gegenüber nicht berechtigt sind, muss seine Einwände schriftlich begründen“, so der Insolvenzverwalter gegenüber top agrar. Nur dann könne er sich mit den Einwänden auseinandersetzen. Neef prüft auch, ob es in den letzten Jahren seitens der Ver­antwortlichen der Ökofranken ein Fehlverhalten gab, aus dem sich dann möglicherweise zivilrechtliche Haftungsansprüche ableiten lassen.

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