Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Neue Gentechnik

Meinungen über EU-Vorschlag zu "neuer Gentechnik" sind geteilt

Pro von Saatgutwirtschaft, Dachverband der EU-Landwirte und -Genossenschaften und BOKU-Wissenschaftlerin, Contra von Totschnig, Gewessler und Bio Austria.

Lesezeit: 5 Minuten

Am Mittwoch hat die EU-Kommission zur Regulierung von "neuer Gentechnik" (NGT) einen Vorschlag präsentiert: Nach Interpretation heimischer Spitzenpolitiker sind demnach künftig die EU-Mitgliedstaaten gezwungen, den Anbau von gentechnisch-veränderten Pflanzen teils ohne Kennzeichnung oder ordentliche Zulassungsverfahren zu erlauben.

Der Vorschlag zur "neuen Gentechnik"

Das Wichtigste zum Thema Österreich freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Vorschlag zur sogenannten "neuen Gentechnik" soll künftig die aktuell geltenden strengen Regeln für die Prüfung und Kennzeichnung deutlich aufweichen. Für Konsumenten wäre es somit nicht mehr ersichtlich, ob ein Endprodukt gentechnisch verändert wurde oder gentechnisch veränderte Bestandteile (z.B. GV- Mais, -Maisstärke) enthält.

Als sogenannte "neue Gentechnik" (NGT) wird eine Reihe von Methoden bezeichnet, die das Genom einer Pflanze verändern. Gemäß dem Vorschlag der Kommission sollen Produkte der "neuen Gentechnik" nunmehr in zwei Kategorien eingeteilt werden.

  • Kategorie 1 umfasst alle Pflanzen und Produkte, die bestimmten Kriterien entsprechen und nach Auffassung der Kommission auch durch herkömmliche Methoden der konventionellen Züchtung entstehen könnten,
  • Kategorie 2 alle anderen Pflanzen und Produkte, die mittels "neuer Gentechnik" hergestellt wurden.

Während die Kategorie 2 weiterhin unter die GVO-Gesetzgebung fällt, wenn auch mit reduzierten Auflagen was Sicherheitsbewertung und Nachweismethoden betrifft, soll es für die Kategorie 1 (auch NGT1 genannt) massive Änderungen in der Zulassung und Kennzeichnungspflicht geben.Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission sieht vor, dass alle NGT1-Pflanzen eines Anmeldeverfahrens unterliegen. Danach dürften NGT-Pflanzen dann auch EU-weit angebaut werden. Es besteht keine Möglichkeit mehr, dies in Österreich zu untersagen, die Möglichkeit zum "Opt-Out" wäre damit für NGT1 Pflanzen Geschichte.

Totschnig: "Klares Nein zum EU-Vorschlag über neue Gentechnik"

Die österreichische Position der Bundesregierung ist klar: Für alle Kategorien der sogenannten "neuen Gentechnik" müssten die drei Grundpfeiler Vorsorgeprinzip, wissenschaftliche Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht gelten. Dies sei auch so im Regierungsübereinkommen festgehalten. Österreich werde deshalb gegenüber der EU-Kommission auf eine Beibehaltung der guten und strengen Regeln pochen.

"Wir haben uns in Österreich als Vorreiter der Bio- und gentechnikfreien Landwirtschaft positioniert. Strenge Regelungen auch für die sogenannte 'neue Gentechnik' sind gemeinsame Regierungsposition. Der Vorschlag der Kommission ist eine Gefahr für den österreichischen Weg der Landwirtschaft, und nimmt Konsumenten auch ihre Wahlfreiheit", betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig gemeinsam mit Umweltministerin Leonore Gewessler und Konsumentenschutzminister Johannes Rauch. "Wir werden das nicht zulassen, uns daher mit aller Kraft in Brüssel dafür einsetzen, dass auch weiterhin strenge Regeln für gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen und Lebensmittel gelten. Dass die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten zwingt, den unkontrollierten Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu erlauben, ist inakzeptabel", wird betont.

Biolandwirtschaft in Gefahr

Auch die Biolandwirtschaft gerate unter Druck: Der Einsatz von NGT1-Pflanzen soll zwar für Bio verboten sein, allerdings nur bei Saatgut, nicht bei Futtermitteln. Nach diesen Regeln wäre Bio-Milch von Kühen, die mit NGT1-Pflanzen gefüttert wurden, denkbar. Noch problematischer sei jedoch, dass der Vorschlag der Kommission keine Regeln vorsieht, um Kreuzkontaminationen zu verhindern, wenn etwa NGT1-Pflanzen neben Bio-Pflanzen angebaut werden. Österreich könnte den Anbau von NGT-Pflanzen beider Kategorien nicht mehr untersagen.

Bio Austria spricht von einem "Kniefall vor den Gentechnik- und Saatgut-Konzernen" und einem "Blankoscheck für neue Gentechnik". "Gewinnen können dabei nur die Konzerne", zeigt Bio Austria-Obfrau Barbara Riegler auf. Denn diese könnten NGT-Verfahren und deren Ergebnisse, also Eigenschaften von Pflanzen und Saatgut, patentieren lassen. "Ohne Lösung der Patent-Frage gerät mit der "neuen Gentechnik" Landwirtschaft und Ernährung verstärkt in Konzernhände. Für Bäuerinnen und Bauern wird die Vermehrung ihres Saatguts zu einem finanziellen Hochrisikoprojekt, weil permanent die Gefahr einer Patentrechtsklage durch Konzerne drohen wird", ist Riegler besorgt. EU-Rat und -Parlament müssten diesem "gefährlichen Plan" nun eine klare Absage erteilen", so Riegler.

EU-Dachverband sieht Chancen

Währenddessen erwarten der Dachverband der EU-Landwirte und -Genossenschaften, COPA-COGECA, sowie Saatgut Austria durchaus neue Chancen. Sie begrüßen den Vorschlag und betrachten diesen als einen guten Ausgangspunkt für weitere Verhandlungen. "Die 'neue Gentechnik' ist Teil des Werkzeugkastens von Pflanzenzüchtern, mit dem sie ihre Zuchtprogramme beschleunigen und so schneller und bessere Sorten auf den Markt bringen können. Das hilft den europäischen Landwirten, die mit vielen Herausforderungen wie etwa dem Klimawandel konfrontiert sind", so die Interessenvertretung.

Saatgut Austria: "Innovativere Züchtung möglich"

Saatgut Austria sieht in dem Entwurf einem ersten Schritt in die richtige Richtung. "Die Entscheidung, dass Sorten nicht als GVO eingestuft werden, wenn keine fremde Erbsubstanz eingebracht wurde, ermöglicht eine innovativere Züchtung und damit auch Sorten. Die Verbindung der starken klassischen Pflanzenzüchtung in Kombination mit neuen Methoden wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Züchter verbessern", betont Michael Gohn, Obmann von Saatgut Austria. Er betont jedoch, dass Nicht-GVO-Sorten nicht patentierbar sein sollten: "Saatgut Austria unterstützt die Forderung von COPA-COGECA im Sinne der regionalen, mittelständischen Züchter. Zudem wird die Akzeptanz der Menschen gegenüber neuen Züchtungsmethoden steigen, wenn damit keine Patentierung einhergeht."

BOKU-Wissenschaftlerin Stöger: "Keine Panik schüren"

Auch Prof. Dr. Eva Stöger, Leiterin des Instituts für Pflanzenbiotechnologie und Zellbiologie an der BOKU Wien, unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission. "Der Vorschlag der EU deckt sich mit der wissenschaftlich, logischen Betrachtungsweise. Es sollen ja nicht alle gentechnisch veränderten Organismen freigegeben werden, sondern der Vorschlag bezieht sich ganz konkret auf kleine Veränderungen, die man von natürlichen Mutationen nicht unterscheiden kann", so Stöger in einem Interview mit dem KURIER. "Es macht keinen Sinn, Panik zu schüren. Warum sollen diese Pflanzen mehr Risiko bergen als das natürlich entstandene Pendant. Mutationen sind die Grundlage jeder Züchtung. Das ist der Motor der Evolution!" Die öffentliche Debatte lasse wichtige Aspekte weg. Es werde in Österreich sehr viel gesprochen über Risiko und mögliche negative Konsequenzen von Gentechnik, "aber das große Potenzial, das in den neuen Technologien steckt, wird übersehen."

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.