Die Vermögenssteuer, die 1994 von den Sozialdemokraten aus guten Gründen abgeschafft wurde, soll künftig wieder für mehr Verteilungsgerechtigkeit sorgen. Zumindest erklärt dies der neue SPÖ-Chef Andreas Babler. Treffen will man mit der Steuer die „Superreichen“, tatsächlich dürften sich aber vor allem Bauern von der Steuer angesprochen fühlen, wie eine Auswertung der Agenda Austria zeigt.
Denn die landwirtschaftlichen Grundstücke würden zum Vermögen gezählt, auch wenn die Landwirte nicht vom Verkauf ihrer Liegenschaften, sondern von deren Bewirtschaftung leben. Müsste die Steuer bezahlt werden, würde dies mit drastischen Ertragseinbußen einhergehen.
„Die ewige Debatte um Vermögensteuern in Österreich ist irreführend und wenig konstruktiv“, sagt Agenda Austria-Ökonom Hanno Lorenz. Speziell die Besteuerung von Nettovermögen gibt es in entwickelten Ländern kaum noch. „Es wird so getan, als ob wir damit die Gesellschaft gerechter machen oder den Staatshaushalt sanieren. Das stimmt aber nicht“, meint Lorenz. Österreich habe nicht zu viele Reiche, wir haben zu wenig Menschen in der Mitte der Gesellschaft, die sich Vermögen aufbauen konnten. Dafür brauche es nicht mehr, sondern weniger Steuern.
LK NÖ mit Resolution gegen Vermögenssteuern
Auch die Landwirtschaftskammer Niederösterreich spricht sich vehement gegen neue Substanzsteuern aus. „Ohne die Verbundenheit unserer Bäuerinnen und Bauern mit ihrem anvertrauten Grund und Boden wäre die Bewirtschaftung unserer Heimat durch Familienbetriebe nicht mehr gegeben. Dieses elementare Kapital wird von Generation zu Generation verantwortungsvoll weitergegeben. Der Schutz dieses bäuerlichen Eigentums ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit und kein Selbstzweck“, erklärt LK-NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager.
Die Grundstücke - selbst von kleinbäuerlichen Familienbetrieben - hätten oft einen hohen Verkehrswert, der aber nur bei Veräußerung (abzüglich Immobilienertragsteuer) lukriert werden kann, heißt es in der Resolution der LK NÖ. Die nachhaltig aus land- und forstwirtschaftlichen Flächen erzielbaren Einkünfte und damit der Ertragswert sind hingegen bescheiden. "Die Grundbesitzer sind in Österreich im Übrigen die Einzigen, die Vermögensteuer (in Form von Grundsteuer) und Erbschafts- und Schenkungssteuern (in Form der Grunderwerbsteuer) zu entrichten haben.