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Gerichtsurteil

Kärntner Landwirt darf Siloballen nicht mehr auf der Wiese lagern

Die Kronenzeitung berichtet von einem absurden Gerichtsurteil: Ein Landwirt darf seine Siloballen künftig nicht mehr auf einer Wiese außerhalb der Siedlung lagern. Umweltschützer hatten ihn angezeigt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Kronenzeitung berichtet heute von einem absurden Gerichtsurteil. Demnach darf ein Landwirt aus Kärnten seine Siloballen künftig nicht mehr auf einer Wiese außerhalb des Siedlungsgebietes lagern. Umweltschützer hatten den Landwirt deswegen angezeigt. Der Landwirt habe gegen die Anzeige Einspruch erhoben und darauf verwiesen, dass auch andere Bauern ihr Futter - Gras bzw. Mais - in Siloballen auf diese Art und Weise lagerten. Es entspräche also der guten landwirtschaftlichen Praxis.

Dieser Argumentation konnten die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes allerdings nicht folgen. Sie verweisen in ihrer Urteilsbegründung auf das Kärntner Naturschutzgesetz, so die Kronenzeitung. Das sehe auch keine Möglichkeit vor, Ausnahmen für die Lagerung von folierten Siloballen zu genehmigen. Und die Höchstrichter verweisen auf einen weiteren gravierenden Aspekt: Durch die strenge gesetzliche Regelung soll verhindert werden, dass die beschränkt vorhandene Ressource Boden durch „unreflektierte wirtschaftliche Nutzung“ verbraucht wird.

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Siloballen nicht das erste Mal Thema vor Gericht

In Kärnten ist es nicht das erste Mal, dass ein Streit über die Lagerung von Siloballen vor Gericht landet:Bereits im Jahr 2021 legte das Land Kärnten nach einem Urteil des Landesverwaltungsgerichtsmittels Amtsgutachten fest, dass Landwirte Siloballen und Rundholz nicht länger als neun Wochen in freier Natur lagern dürfen. Danach müssen sie diese entweder zum Hof oder um einen Lagerplatz ansuchen.

Der Aufschrei der Bauern folgte, auch die Landwirtschaftskammer protestierte gegen die praxisferne Auflage. Es folgten Verhandlungen zwischen der Naturschutz-Landesrätin Sarah Schaar (SPÖ) und dem Agrar-Landesrat Gruber (ÖVP). Letztlich konnte ein Kompromiss gefunden werden: Prinzipiell soll sich eine Aufbewahrung von Silageballen in der freien Landschaft auf eine Mahdperiode beschränken. Die Silageballen sollen somit binnen Jahresfrist verfüttert bzw. vom Feld verbracht werden.

Die Argumentationslinie diesmal ist neu und das aktuelle Urteil dürfte jedenfalls hohe Wellen schlagen. Bauern fürchten, dass künftig noch mehr Widerstand gegenüber der Lagerung von Siloballen aufkommt.

Naturschutz ist Sache des Bundeslandes Kärnten

Als „praxisfremd“ bezeichnet Bauernbund-Direktor David Süß das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. „Das Lagern von Siloballen am Feld ist in der Realität unumgänglich, daher betrachten wir dieses Urteil mit Unverständnis. Es ist mit Sicherheit kein positives Signal in Richtung der Bäuerinnen und Bauern“, betont Süß. Klar sei aber auch: „Der Naturschutz ist in diesem Fall Sache des Bundeslandes Kärnten. Hier ist die zuständige SPÖ-Landesrätin gefordert, geltende Regeln auf den Prüfstand zu stellen und zu adaptieren“, so Süß.

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