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Neue Verordnung

Land Kärnten geht gegen Hybridwölfe vor

Nach ersten Nachweisen für Wolf-Hund-Mischlinge in Kärnten starten Land und Jägerschaft ein großangelegtes Projekt zur Überwachung. Eine Verordnung ermöglicht bereits die Entnahme von Hybridwölfen.

Lesezeit: 2 Minuten

400 Nutztierrisse und 450 nicht mehr auffindbare Tiere nach Wolfsangriffen, so lautete die Kärntner Bilanz nach der Almsaison 2022. Heuer wurden bereits 52 Nutztierrisse und 13 Wölfe in Kärnten bestätigt, während die Almsaison gerade erst anläuft. Das berichtet der orf Kärnten. Experten gehen mittlerweile von fünf Rudeln aus. Legal nach der Wolfsverordnung abgeschossen wurden seit Jänner 2022 insgesamt fünf Wölfe. Bei den Tieren handelte es sich um sogenannte Risikowölfe, also Tiere, die dem Siedlungsgebiet bedrohlich nahegekommen sind.

Nun beschäftigt sich Kärnten mit einem weiteren Problem: den Hybridwölfen. Denn für die Kreuzung zwischen Hund und Wolf gebe es erstmals Nachweise in Kärnten, sagte Agrarreferent LH-Stv. Martin Gruber: „Wir haben bei zwölf Proben von Wölfen Untersuchungen auf Hybridisierung durchführen lassen, mit dem Ergebnis, dass vier Hybride darunter waren.“

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Das sei ein Grund zur Sorge, weil diskutiert wird, ob bei Hybridwölfen die wolfstypische Scheu vor Menschen weniger ausgeprägt ist und Konflikte somit wahrscheinlicher werden könnten.

Monitoring gestartet: Losungen werden gesammelt

Nach ersten Nachweisen für Wolf-Hund-Mischlinge in Kärnten starten Land und Jägerschaft ein großangelegtes Projekt zur Überwachung. Durch das Sammeln der Wolfslosung in allen Bezirken, die danach kühl gelagert und dann auf Hybridisierung beprobt wird (Kosten: 200 Euro), soll klar werden, wie viele Mischlinge sich bereits unter die „echten" Wölfe gemischt haben.

Hybridwölfe könnten laut Wolfsverordnung nach eindeutigem Nachweis auch ohne Vergrämungsschritte entnommen werden, da sie nicht von der FFH-Richtlinie geschützt sind, sagte Gruber.

EU: Auch Hybriden geschützt

Doch die EU-Verordnung 1497/2003 der EU-Kommission lässt sich da anders auslegen. Darin heißt es: „Hybriden in den ersten vier Generationen unterliegen dem gleichen Schutzstatus wie Wölfe. Sie dürfen demnach im Rahmen der Jagdausübung nicht geschossen werden“.

Bei der Jagd ist es schwierig einen Hybridwolf mit freiem Auge von einem Wolf zu unterscheiden, das wurde auch in der Pressekonferenz eingeräumt. Es besteht also die Gefahr, dass das falsche Tier geschossen wird. Gruber sagte, es sei klar, dass man sich in einem sehr heiklen rechtlichen Feld befinde: „Weil die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie den Wolf unter den extremsten Schutz gestellt hat, obwohl er nicht vom Aussterben bedroht ist.“

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