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Oberösterreich

Rechnungshof: 1.626 Hektar Grünland gingen in den vergangenen Jahren verloren

Der Landesrechnungshof Oberösterreich sieht Handlungsbedarf bei der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und beim Bauen ins Grünland, wie eine Initiativüberprüfung ergab.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Landesrechnungshof (LRH) hat die Flächeninanspruchnahme durch zunehmende Bebauung unter die Lupe genommen. In Oberösterreich wurden dem Grünland in den letzten Jahren 1.626 ha entzogen. Die Verbauung von Flächen für Siedlungen und Verkehrswege wird seit Jahren öffentlich diskutiert. „Da uns keine belastbaren Daten zur Bodenversiegelung zur Verfügung standen, haben wir vor allem die Daten des digitalen Flächenwidmungsplans für unsere Auswertungen genutzt“, erklärt LRH-Direktor Mag. Rudolf Hoscher.

Die Analyse der Widmungsflächen zeigt, dass der Landwirtschaft bzw. dem Ödland Flächen zugunsten von Bauland entzogen wurden. „Diesem Trend ist entgegenzuwirken, um den Naturhaushalt und die Kulturlandschaft zu schützen, sowie eine leistungsfähige Landwirtschaft zu erhalten“, sagt Hoscher. Das Land OÖ sollte daher verstärkt durch Verordnungen steuern. Es gilt, eine zukunftsorientierte, klimaverträgliche und nachhaltige Raumentwicklung sicherzustellen und die Inanspruchnahme von Flächen unabhängig von Gemeindegrenzen zu reduzieren. Da der Druck zur Bebauung aufgrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums steigt, wären Baulandreserven zu mobilisieren.

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Die Baulandreserven sollen mobilisiert werden

Baulandreserven sind gewidmetes, aber unbebautes Bauland. Positiv ist, dass diese Flächen in den letzten vier Jahren von 12.200 auf 11.243 Hektar zurück gingen. „Der Druck, Flächen für die überwiegende Wohnnutzung zu widmen, wird in den nächsten Jahren aber vermutlich anhalten; zumindest legen das die von der Statistik Austria prognostizierten Zahlen zum Bevölkerungswachstum nahe“, sagt Hoscher. Gerade hier kommt der Erstellung eines Bebauungsplans als Planungsinstrument entscheidende Bedeutung zu. Damit Gemeinden dieses Instrument verstärkt nutzen, sollten in bestimmten unbebauten Gebieten Bebauungspläne verpflichtend erlassen werden.

Wichtig ist zudem, dass bei Neuwidmungen weiterhin Baulandsicherungsverträge abgeschlossen werden und bei bereits gewidmetem, langjährig unbebautem Bauland eine zusätzliche Abgabe eingeführt oder dieses rückgewidmet wird.

Sonderwidmungen sind ein Problem

Das Problemfeld der Sonderwidmung für Geschäftsbauten – also Handelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 300 m² – wurde durch gesetzliche Neuregelungen entschärft. Die Oö. Raumordnungsgesetz-Novelle 2021 legt nun eine grundsätzliche Dreigeschossigkeit fest und beschränkt die ebenerdige Errichtung von Parkplätzen. „Da diese Widmung unstrittig eine flächenintensive Sondernutzung darstellt, ist jede diesbezügliche Neuwidmung weiterhin besonders kritisch zu hinterfragen“, verdeutlicht Hoscher.

Mehrere Gebäude vom Abriss bedroht

Aufgrund der nicht widmungskonformen Errichtung sind in der Gemeinde Enzenkirchen mehrere Gebäude vom Abriss bedroht. „Wir haben die Situation zum Anlass genommen und die widmungskonforme Nutzung des Raumes in Oberösterreich kritisch beleuchtet“, erörtert Hoscher. Die Daten basieren auf dem Digitalen Oberösterreichischen RaumInformations-System sowie auf dem Gebäude- und Wohnungsregister. Der LRH identifizierte 100 Verdachtsfälle in 77 Gemeinden für die anzunehmen ist, dass die Gebäude teilweise im Grünland errichtet wurden. „Das Land OÖ muss sich der Thematik annehmen, die Fälle systematisch aufarbeiten und Maßnahmen setzen, um den Bau ins Grünland künftig zu verhindern“, unterstreicht der LRH-Direktor und hält weiters fest, dass „aufgrund möglicher Abweichungen zum analogen, rechtswirksamen Flächenwidmungsplan nur von Verdachtsfällen gesprochen werden sollte.“

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