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Wolfabschüsse in Tirol

Diese Fragen sind zu Wolfabschüssen vor dem Europäischen Gerichtshof

Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird heute über den Abschuss von Wölfen verhandelt. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht trat vor mit vier Fragen zur Auslegung des EU-Rechts an den EuGH heran.

Lesezeit: 2 Minuten

In Tirol stehen sich Umwelt- und Tierschutzorganisationen und die Tiroler Landesregierung in einem Rechtsstreit gegenüber. Die Umweltschützer hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die Landesregierung das Schießen von Wölfen genehmigt hatte. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) trat vor gut einem Jahr mit vier Fragen zur Auslegung des EU-Rechts an den EuGH heran, am Mittwoch können nun beide Seiten ihre Argumente vor dem EuGH in einer mündlichen Verhandlung vortragen.

Das sind die vier Fragen:

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  1. Gleichheitsgrundsatz:In einigen europäischen Ländern, wie Estland, Lettland, Slowakei oder Polen, sind Wölfe vom strengen Schutzregime der FFH-Richtlinie ausgenommenin Österreich aber nicht.
  2. Erhaltungszustand:Wölfe können laut der EU-Richtlinie auch in Österreich entnommen werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befindet. Hier soll der EuGH klären, ob dies für das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes zutreffen muss, oder auf das „natürliche Verbreitungsgebiet“ der Wölfe, welches sich über Grenzen hinweg ziehen kann.
  3. Schäden: Es soll geklärt werden, was alles zu den Schäden, die durch Wölfe verursacht werden, gezählt werden darf.
  4. Andere Lösungen: Laut EU-Recht dürfen Wölfe nur geschossen werden, wenn es keine „anderweitigen zufriedenstellenden Lösungen“ gibt. Hier will das LVwG wissen, ob auch wirtschaftliche Kriterien (z.B. wenn eine alternative Lösung sehr teuer wäre) zur Bewertung einbezogen werden können.

Wann in dem Fall ein Urteil fällt, ist noch nicht bekannt.

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