Um an der mehrjährigen Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ teilzunehmen, müssen „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ oder „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ angewendet werden. Dazu braucht es die Kombination mit den erosionsmindernden Verfahren „Mulchsaat“, „Direktsaat“ oder „Strip-Till“ beim Anbau. Eine Prämie wird für den Anbau von Ackerbohnen, Kartoffeln, Kürbis, Mais, Rüben, Sojabohnen, Sonnenblumen, Sorghum und Sudangras gewährt. Diese Kulturen gelten als erosionsgefährdet, unabhängig von der Hangneigung und dem Anbauverfahren.
Um im Frühjahr 2024 an der prämienfähigen Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ teilzunehmen, ist die Teilnahme an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ mit den Varianten 2, 4, 5 oder 6 im Jahr 2023 auf dem Schlag, auf dem die erosionsgefährdete Kultur angebaut werden soll, verpflichtend.
Die Förderverpflichtung für die Maßnahme 'Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün' muss im Jahr 2024 erfüllt werden. Die Förderverpflichtung für die Maßnahme 'Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün' muss im Jahr 2024 erfüllt werden. Dafür ist es erforderlich, dass eine angelegte Zwischenfrucht über den Winter auf dem Schlag verbleibt.
Was gilt es bei der Mulchsaat zu beachten?
Mulchsaat ist ein Aussaatverfahren, bei dem der Boden flach bearbeitet wird und der Pflanzenmulch der Zwischenfrucht auf der Oberfläche verbleibt. Eine tiefe und wendende Bodenbearbeitung ist nicht erlaubt. Eine Tiefenlockerung mit Erhaltung der Begrünungskultur ist jedoch erlaubt. Der Zeitraum zwischen der ersten Bodenbearbeitung nach Ablauf des Begrünungszeitraumes und dem Anbau der Folgekultur darf maximal 4 Wochen betragen.
Direktsaat ohne ganzflächige Bodenbearbeitung
Als Direktsaat gilt ein Aussaatverfahren, bei dem keine ganzflächige Bodenbearbeitung, sondern nur eine Aussaat im Schlitzverfahren direkt in den Begrünungsbestand erfolgt.
Unter Streifensaat versteht man ein Aussaatverfahren, bei dem der Boden nicht ganzflächig, sondern nur streifenweise in der Saatreihe bearbeitet wird. Zwischen den bearbeiteten Streifen verbleiben die Zwischenfrucht oder deren Pflanzenreste.
Neben der Angabe der erosionsgefährdeten Kultur ist die Teilnahme in der Schlagkartei mit dem Code „MS“ für Mulchsaat und „DS“ für Direktsaat oder Strip-Till-Verfahren zu kennzeichnen. Die Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ erfordert eine jährliche Mindestteilnahme (Codierung) von 0,10 ha. Neben Mulchsaat-, Direktsaat- und Strip-Till-Verfahren ist auch die Teilnahme an „Kartoffelanhäufungen“ (Code AH), „begrünten Abflusswegen“ (Code BAW) und „Untersaaten“ (Code US) möglich.
Bei überwiegender Hangneigung sind erosionsmindernde Verfahren für die Förderung nötig
Die Basismodulprämie für die Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" und "Biologische Wirtschaftsweise" wird auf Ackerschlägen, die größer als 0,50 ha sind und eine überwiegende Hangneigung von mindestens 10 % aufweisen, nur gewährt, wenn ein erosionsminderndes Verfahren gemäß der Maßnahme "Erosionsschutz Acker" durchgeführt und beantragt wird.