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Oberösterreich

UBV sieht im neuen Jagdgesetz die Grundeigentümer geschwächt

In OÖ liegt der Entwurf eines neuen Jagdgesetzes vor. Der UBV kritisiert, dass es zu keiner Stärkung der Grundbesitzer komme, sondern sich der OÖ Jagdverband mit seinen Forderungen durchgesetzt habe.

Lesezeit: 4 Minuten

Nach der Durchsicht des mehr als 160 Seiten umfassenden Gesetzesentwurfes des OÖ Jagdgesetzes stellt der Unabhängige Bauernverband (UBV) in eineer Aussendung fest, dass es zu keiner Stärkung der Grundbesitzer komme, sondern sich der OÖ Jagdverband mit seinen Forderungen durchgesetzt habe.

"Wildverbiss-Entschädigung bedenklich"

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Bedenklich sei am Entwurf von Landesrätin Michaela Langer-Weninger vor allem, dass bei der Entschädigung von Wildverbissschäden nicht mehr das Eisenbahn-Enteignungs-Entschädigungs-Gesetz zur Anwendung komme, obwohl der Verfassungsgerichtshof das 1995 ausdrücklich als notwendig festgestellt habe. Schließlich sei der Grundbesitzer der finanziell schwächere gegenüber den Jagdausübenden. Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs seien von allen Regierungsmitgliedern zu akzeptieren, heißt es weiter.

Dass der Verpachtungszwang wegfalle, sei ein durchaus positiver Ansatz. Die Forderung des UBV war laut Obmann Karl Keplinger, dass der Grundbesitzer ein Mitspracherecht bei der Jagdvergabe hat. Im Gesetzesentwurf werde der Verpachtungszwang zwar aufgehoben, aber die Entscheidung der Jagdvergabe treffe wie bisher der Jagdausschuss, der künftig in Jagdvorstand unbenannt werden solle.

Keplinger: "Der Wegfall des Verpachtungszwangs ist leider nur eine kosmetische Änderung, welche keine spürbaren Auswirkungen auf die Rechte der Grundbesitzer haben wird, da wieder der politisch besetzte Jagdvorstand entscheidet."

Im Folgenden finden Sie die „Bemerkungen“ zum Entwurf des Jagdgesetzes – verfasst von Dr. Heinrich Birnleitner, Ersatzmitglied im LK-Ausschuss für Rechts- und Wirtschaftspolitik.

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Uns erreichte dazu ein Kommentar von OÖ LK-Präsident Franz Waldenberger:

"Lange und unter dem hohen persönlichen Einsatz der Vertreter der Landwirtschaftskammer wurde zum neuen OÖ Jagdgesetz verhandelt. Im Fokus stand dabei die schon in die Jahre gekommenen Gesetzesinhalte im Sinne der land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer abzuändern und deren Interessen zu stärken. Das ist mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf auch gelungen und die Ergebnisse können damit als großer Erfolg gewertet werden.

Im Artikel des Unabhängigen Bauernverband (UBV) werden Nachteile bei der Bewertung und Entschädigungshöhe bei Verbissschäden befürchtet. Das Gegenteil wird jedoch der Fall sein. Wildschäden werden zukünftig über Schiedsstellen auf Bezirksebene bewertet. Das sorgt für mehr Professionalität, Rechtssicherheit und Klarheit. Außerdem werden mit dem Wegfall der Wildschadenskommission auf Gemeindeebene die Gemeinden entlastet und Konflikte auf Ortsebene vermieden. Durch die Einrichtung dieser Schiedsstellen kann künftig weiterhin vor Einschaltung eines ordentlichen Zivilgerichtes eine einvernehmliche Schadensregulierung angestrebt werden. Gleichzeitig wird es weiterhin möglich sein, und das war der Landwirtschaftskammer OÖ wichtig, den Gang zu einem ordentlichen Zivilgericht zu wählen.

Versehen in der Protokollniederschrift

Bedauerlicherweise ist der Verhandlungsinhalt aufgrund eines Versehens in der Protokollniederschrift nicht richtig dargestellt. Die entsprechenden Passagen im Gesetz werden dahingehend noch korrigiert. Somit wird es auch weiterhin bei den Regelungen bleiben, die im Zuge der Jagdgesetz-Novelle 2016 erzielt wurden. Das heißt, es wird bei der Entschädigung von Wildverbissschäden weiterhin das Eisenbahnenteig-nungsentschädigungsgesetz zur Anwendung kommen und der Gang zu einem ordentlichen Zivilgericht im Außerstreitverfahren nach wie vor möglich sein. Im Zuge der Vorstellung des Gesetzesentwurfes im Ausschuss für Forstwirtschaft und Bioenergie sowie im Ausschuss für Rechts- und Wirtschaftspolitik wurde dahingehend entsprechend hingewiesen. In beiden Ausschüssen waren auch Vertreter des UBV anwesend, daher verwundert die geäußerte Kritik noch mehr.

Weiters sehe ich auch die Stärkung des Grundeigentums darin, da es künftig für die Jagdgenossenschaften keinen Verpachtungszwang mehr geben wird. Damit ist die Stellung der Grundeigentümer sowie die Verhandlungsposition gegenüber der Jägerschaft deutlich gestärkt. Grundsätzliches Ziel ist es diese Verhandlungen im guten Einvernehmen abzuschließen. Wenn jedoch kein taugliches Übereinkommen für eine Jagdverpachtung erzielbar ist, kann künftig der neue Gemeindejagdvorstand einen eigenen Jagdverwalter bestellen und so die Jagdbewirtschaftung selbst in die Hand nehmen.

Als weitere Beispiele darf ich erwähnen, dass in Zukunft der Grundbesitzer eine Wildfütterung auf seinem Grund verbieten kann und dass der Bezirksjagdbeirat als beratendes Organ der Behörde in Zukunft paritätisch von Landwirtschaftskammer und Landesjagdverband besetzt wird.

In Summe handelt es sich beim vorliegenden Jagdgesetz um eine deutliche Besserstellung der land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer."

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