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Straßenverkehr

Alter Führerschein wird ungültig: Diese Fristen gelten

Bis Januar müssen die ersten Autofahrer ihren grauen bzw. rosa Führerschein gegen den EU-Führerschein umtauschen. Welche Jahrgänge sind betroffen? Die wichtigsten Fristen im Überblick.

Lesezeit: 2 Minuten

Zurzeit sind in der EU noch viele verschiedene Führerschein-Dokumente im Umlauf. Das soll sich ändern. Bis 2033 sollen alle EU-Bürger mit einem einheitlichen Dokument im Straßenverkehr unterwegs sein. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht aber schon früher. Der neue Führerschein kommt einheitlich im Scheckkartenformat und soll besonders fälschungssicher sein. Für den Führerscheinumtausch gelten folgende gestaffelte Fristen des Bundesverkehrsministeriums.

Die Fristen im Überblick

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Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 (graue und rosafarbene Papierführerscheine) ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 (Scheckkarten-Format) gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Ausnahme: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Allgemein gilt:

Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

Welche Dokumente für Umtausch nötig?

Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein
  • eine Gebühr von ca. 25 €

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken,

Was passiert bei unterlassenem Umtausch?

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 € rechnen. Einen Punkt in Flensburg erhält man nicht. Auch im Ausland kann es mit alten Dokumenten zu Problemen kommen. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesverkehrsministerium.

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