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BLHV

Gemeinsam gegen Obstklau

Wie selbstverständlich bedienen sich mancherorts Bürger an Obstbäumen von Landwirten. Es gibt aber auch organisierte Banden, die professionell Bäume und Felder abernten.

Lesezeit: 4 Minuten

Sobald die ersten Früchte auf den Feldern reif sind, werden vielerorts Personen beobachtet, die ungefragt Obst und Gemüse ernten. Der Volksmund bezeichnet dies gerne verharmlosend als Mundraub. Tatsächlich handelt es sich hierbei um Diebstahl und damit um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch, erklärt der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV).

Besonders besorgniserregend sind die Fälle, bei denen große Mengen an Obst oder Gemüse gestohlen werden, hier muss man davon ausgehen, dass organisierte Banden die Fäden ziehen. Der BLHV ruft daher alle Bürger auf bei Spaziergängen oder Ausflügen besonders aufmerksam zu sein: Wer verdächte Personen beobachtet, die besonders Rabiat und in großer Eile ernten, sollte dies der Polizei oder falls bekannt den betroffen Landwirt melden.

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Für BLHV-Ortsvereine stellt der BLHV hier einen Aufruf für die Gemeindeblätter zur Verfügung. Hier wird nicht nur um mehr Aufmerksamkeit geworben, sondern auch darum geben selbst ein gutes Vorbild zu sein und keine Feldfrüchte ungefragt abzuernten.

Betretungsverbot

Oft, so der BLHV, sei es Bürgern gar nicht klar, dass sie mit ihrem Handeln auch Folgeschäden verursachen oder sie kein grundsätzliches Recht haben landwirtschaftliche Flächen zu betreten. Es gilt jedoch, dass alle landwirtschaftlichen Flächen und die darauf wachsenden Früchte in Deutschland den Bauern gehören. Das gilt selbstverständlich auch für Grundstücke, die nicht eingezäunt sind oder auch für Obstbäume entlang von öffentlichen Wegen (Lesen Sie hier mehr über das freie Betretungsrecht und seine Grenzen).

Werden Bäume und Sträucher bei gesetzwidrigem Handeln geschädigt, müssen Obstdiebe neben einer Strafanzeige auch mit einer saftigen Schadenersatzforderung rechnen. Ergänzend erinnert der BLHV daran, dass landwirtschaftliche Flächen während der Vegetationsphase und Obst- und Beerenkulturen sogar während des gesamten Jahres ohnehin nur auf öffentlichen Wegen betreten werden dürfen.

Auf frischer Tat ertappt – Was nun?

Wird ein Einzeltäter auf frischer Tat ertappt sollte das Autokennzeichen notiert werden. Man kann zwar verlangen, aber nicht erzwingen, das er einem die Personalien gibt. Hierzu müsste man die Polizei holen. Bis die eintrifft, hätte man ein vorübergehendes Festnahmerecht. Dieses muss aber verhältnismäßig zur Tat ausgeübt werden, insbesondere im Falle von Widerstand.

Weil es in der Regel um den Diebstahl „geringwertiger Sachen“ im Sinne des § 248 StGB (Diebesgut unter 50 € wert) darf die Besitzwehr nicht überzogen werden, so der BLHV weiter. Vom Festnahmerecht sollte man daher Abstand nehmen, ruckzuck ist man hier selber im Bereich der nicht mehr gerechtfertigten strafbaren Körperverletzung, wenn es ruppiger bzw. zur körperlichen Auseinandersetzung wird.

Eine Bildaufnahme des flüchtigen Täters ist aus „berechtigtem Interesse“ nur für die Rechtsverfolgung (also kein Einstellen zwecks Privatfahndung in soziale Netzwerke, das Bild darf man nur an die Polizei geben) zulässig. Ein Fahrzeug darf man dagegen immer fotografieren, wenn keine Person identifizierbar ist. Bei Aufstellung einer Überwachungskamera, ist dies durch ein Hinweisschild deutlich sichtbar anzuzeigen (z.B. Kamerasymbol auf blauem Grund), und die Kamera darf nur auf das private Grundstück ausgerichtet werden. Die Aufstellung des Kameraschildes erfolgt am Besten kombiniert zusammen mit einem „Betreten Verboten“- Schild.

Die dauernde verdeckte und heimliche Videoaufzeichnung ohne Hinweis, eventuell noch dazu eines öffentlichen Wegabschnittes, ist kritisch zu sehen und unbedingt zu unterlassen. Ein Diebstahl geringwertiger Sachen stünde dazu wohl schnell außer Verhältnis.

Diejenigen Diebe, welche die großen Schäden anrichten, werden zumeist organisiert vorgehen und nachts, z.B. mit mehreren Autos Anreisen und einen Mittäter zum Schmiere stehen abordnen. Hier ist eine Entdeckung auf frischer Tat eher unwahrscheinlich. Die sofortige Schadensdokumentation und eine Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt sind aber auf jeden Fall sinnvoll.

SWR-Bericht über „Tatort Bauernhof“

Über Obstklau wird auch immer wieder in den Medien berichtet. Für die Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ hat der SWR unter anderem mit dem BLHV zusammengearbeitet und eine spannende Reportage über das Thema produziert.

Zu sehen ist nicht nur Martin Linser, Winzer und Spargelbauer aus Freiburg, sondern auch verschiedene andere Landwirte, die auf dem Feld oder sogar am Marktstand bestohlen wurden. Besonders interessant ist das Interview mit Michael Schorr vom Polizeipräsidium Freiburg, in dem die organisierte Kriminalität erklärt wird, die hinter den großen Obstklau-Fällen steckt.

Ernteaktion „Gelbes Band“

Immer wieder sieht man Obstbäume oder Sträucher, die nicht abgeerntet werden. Mit der Ernteaktion „Gelbes Band“ ist es möglich, diese Bäume als „für die Allgemeinheit“ zugänglich zu markieren. Die Früchte kann dann jeder frei und kostenlos ernten.

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