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Polizeikontrolle

Mit dem Pferdehänger zum Festival? Nicht mit grünem Kennzeichen​

Die Anreise zu einem Festival endete für eine junge Frau in einer Polizeikontrolle. Die Fahrerin war verbotenerweise mit einem Pferdehänger mit grünem Kennzeichen unterwegs zum Camping-Wochenende.

Lesezeit: 1 Minuten

Während der Anreise zum Deichbrand-Festival in Cuxhaven hielten Polizeibeamten des Polizeikommissariats Geestland am vergangenen Mittwoch auf der A27 ein Gespann aus PKW und Pferdeanhänger an.

Die Beamten stellten in dem Anhänger Gegenstände für den Festival-Aufenthalt sicher, hieß es in einer Mitteilung der Polizeiinspektion Cuxhaven. Da der Anhänger mit einem grünen Kennzeichen versehen war, ist dieser jedoch ausschließlich für Sport oder landwirtschaftliche Zwecke einzusetzen. Eine Nutzung des Hängers außerhalb dieser Zwecke verstößt gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz.

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Gegen die 22-jährige Fahrzeugführerin und den Fahrzeughalter leitet die Polizei entsprechende Ermittlungsverfahren ein.

Steuerbefreiung regelt das Kraftfahrzeugsteuergesetz

Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen sind nach § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) komplett von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Auch Spezialanhänger für den Transport von Tieren, in diesem Fall Pferden, zu Sportzwecken, können durch das grüne Kennzeichen von der Kfz-Steuer befreit werden. Dies gilt nur, wenn ebendieser Anhänger ausschließlich zu diesem Zweck genutzt wird. Infos zum grünen Kennzeichen gibt u.a. auf der Internetseite des Bußgeldkataloges.

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