Am 28. Juli 2022 verunglückte ein zwölfjähriger Junge auf dem Erlebnisbauernhof „Bauer Bernd“ in Borgholzhausen nahe Bielefeld. Ein Mitarbeiter des Hofes fuhr mit einem Traktor und angehängtem Güllefass über das Spielgelände bis das Kind plötzlich unter einen Reifen des Anhängers geriet. Es starb durch die schweren Verletzungen noch vor Ort.
Sorgfaltspflicht verletzt?
Am Donnerstag beginnen am Amtsgericht Bielefeld die Verhandlungen mit dem angeklagten Betreiber des Erlebnishofs Bernd Grewe und seinem Mitarbeiter.
Grewe werde laut Gericht zur Last gelegt, den mitangeklagten Traktorfahrer nicht hinreichend über die Gefahren und die Sicherheit am Arbeitsplatz unterrichtet zu haben. Laut Anklage hätte sich der Trecker mit dem Güllefass niemals während des vollen Betriebs zwischen den zahlreich spielenden Kindern aufhalten dürfen. Betreiber und Fahrer seien somit ihrer Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung.
Geld- oder Freiheitsstrafe
Laut Staatsanwaltschaft Bielefeld sei der Strafraum bei der Verhandlung weit gefasst: Den Angeklagten könne eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Dies hänge unter anderem von dem Verstoß der Sorgfaltspflicht sowie von dem Vorstrafenregister der Angeklagten ab.
„Die Anklage wurde zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren wurde gegen beide Angeklagte eröffnet. Geplant ist zunächst nur ein Verhandlungstag“, so der Pressesprecher des Amtsgerichts auf Anfrage der Neuen Osnabrücker Zeitung.