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Umsatzsteuer: Regierung drückt den Pauschalierungssatz auf 9,5 %

Die Regierung will den Pauschalierungssatz Anfang 2022 von 10,7 % auf 9,5 % reduzieren. Tierhalter stellt das vor Herausforderungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Was sich seit Monaten bereits abgezeichnet hat, wird nun ernst: Die Bundesregierung will den Pauschalierungssatz von 10,7 % auf 9,5 % absenken. Dazu hat sie nun einen Gesetzentwurf vorgelegt (liegt top agrar vor). Der neue Satz soll ab dem 1.1.2022 gelten.

Für Pauschalierer würde damit die Lücke zwischen den Ausgaben (oft 19 % MwSt.) und den Einnahmen (9,5 % statt 10,7 % MwSt.) größer werden. Da der Pauschalierungsvorteil ab dem Jahr 2022 kleiner ­ausfallen könnte, ist möglicherweise für einige Betriebe ein Wechsel in die Regelbesteuerung doch eine Option. Fachleute rechnen damit, dass Mäster z.B. pro Schwein rund 1,50 € und Milchviehhalter pro Kuh und Jahr rund 40 € verlieren.

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Vor allem Veredler, denen die niedrigen Preise schlechte Ergebnisse bescheren und die gleichzeitig vor einer Betriebsteilung stehen, um die neue Pauschalierungsgrenze von 600.000 € Nettoumsatz pro Kalenderjahr einzuhalten, sollten die Situation noch einmal neu bewerten. Das Gleiche gilt für Landwirte, die in der Vergangenheit stark investiert haben. Denn diese erhalten bei einem Wechsel in die Regelbesteuerung einen Teil der Vorsteuer aus ihren Investitionen zurück. Zudem ist der Aufwand für eine Betriebsteilung nicht zu unterschätzen.

Der Schritt kommt nicht überraschend. Seit Jahren streiten die Bundesregierung und die EU über zwei Fragen: Wer darf pauschalieren? Und ist der Satz von 10,7 % zu hoch? Die Zankerei gipfelte in gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Um die Wogen zu glätten, hat Berlin mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen:

  • Betriebe mit einem Nettoumsatz von 600.000 €/Kalenderjahr dürfen ab dem 1.1.2022 nicht mehr pauschalieren.
  • Die Bundesregierung wird die Höhe des Pauschalierungssatzes jedes Jahr aufs Neue prüfen und ggf. anpassen.

Während die 600.000-€-Grenze bereits beschlossen ist, war bislang noch unklar, auf welchen Pauschalierungssatz sich die Bundesregierung einigen würde. Zwar liegt bislang nur ein Gesetzentwurf vor. Experten gehen aber davon aus, dass dieser ohne großen Widerstand die parlamentarischen Hürden nehmen wird. top agrar hält Sie weiter auf dem Laufenden!

Mehr Infos zu den Auswirkungen finden Sie hier: Handeln Sie jetzt (Achtung: In dem Beitrag wurde ein Pauschalierungssatz von 9,6 % unterstellt, der bislang als wahrscheinlich galt. In dem aktuellen Gesetzentwurf sind 9,5 % vorgesehen).

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