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topplus Einstweilige Verfügung

Streit um Artikel in Lübecker Nachrichten zwischen BVSH und Freien Bauern

Der Landesbauernpräsident von Schleswig-Holstein hat das von den „Lübecker Nachrichten“ gebrachte Zitat niemals so gesagt. Die Freien Bauern brachten aber gleich ihren Rechtsanwalt ins Spiel.

Lesezeit: 3 Minuten

Die „Lübecker Nachrichten“ hatten am 4. Januar über den BVSH-Präsidenten berichtet, er distanziere sich von „extremen Randgruppen, Rechtsbruch und Aufrufen hierzu“, und dies verbunden mit der Aussage, „Lucht nennt dabei explizit den Verband Freie Bauern“.

Gegen diese Darstellung der Lübecker Nachrichten erwirkten die Freien Bauern vor dem Landgericht Halle (Saale) eine Einstweilige Verfügung gegen die Verlagsgesellschaft Madsack, wonach diese die Aussage unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € nicht wiederholen darf.

Skandal!

Der eigentliche Skandal im Zusammenhang mit der von den „Freien Bauern“ gegen die „Lübecker Nachrichten“ erwirkten Einstweiligen Verfügung wegen einer von diesen abgedruckten Aussage des Präsidenten des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH), Klaus-Peter Lucht, ist, dass dieser das niemals gesagt hat, die Freien Bauern aber dennoch vor Gericht zogen. Mit diesen Worten hat BVSH-Generalsekretär Stephan Gersteuer den Vorgang am 8. April gegenüber Agra Europe kommentiert.

Er wies darauf hin, dass sich die Freien Bauern nie beim BVSH gemeldet hätten, sondern der Rechtsanwalt der Freien Bauern direkt eine Abmahnung übersandt und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt habe.

„Das ist keine Art unter Landwirten“, sagte Gersteuer. Nach seiner Einschätzung ging es den Freien Bauern, bei denen es sich nicht um einen Verband mit gewähltem Ehrenamt, sondern um eine GmbH handelt, offenbar primär um die Aufmerksamkeit der Medien.

Gersteuer, der selbst Jurist ist, erläuterte, das Gericht habe der Zeitung die erneute Wiedergabe der angegriffenen Äußerungen überhaupt nur deshalb verboten, weil der BVSH-Präsident diese gar nicht so getätigt hat. „Der BVSH begrüßt es daher sehr, dass die Freien Bauern dies eingesehen und ihren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Herrn Lucht zurückgenommen haben“, so Gersteuer.

Freie Bauern: "Mit der Diffamierung ist schonmal Schluss"

Die Organisation Freie Bauern stellt klar, dass sie den Antrag auf Einstweilige Verfügung zunächst gegen Lucht gestellt hatten, ihn dann aber zurücknahmen, nachdem dieser eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, die Aussage so nie gemacht zu haben.

„Für uns ist entscheidend, dass wir nicht mehr auf diese Weise diffamiert werden dürfen“, freut sich der Bundessprecher der Freien Bauern Alfons Wolff über das Urteil des Landgerichts. Er räumt aber ein: „Auch wenn damit zum Sachverhalt eine rechtliche Klärung herbeigeführt wurde, bleiben hinsichtlich des Verhaltens von Herrn Lucht eine Reihe von Fragen offen.“

Unverständlich ist für die Interessenvertretung vor allem, warum der Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein die ihm offenbar fälschlich zugeschriebene Diffamierung eines berufspolitischen Konkurrenten in der drittgrößten Zeitung des Landes unwidersprochen hingenommen hat. Wolff: „Lucht hat sich weder um eine Gegendarstellung in den Lübecker Nachrichten bemüht noch hat er die von uns verlangte Unterlassungserklärung unterschrieben – erst als wir die Sache vor Gericht brachten, kam er mit seiner Eidesstattlichen Versicherung um die Ecke.“

Insofern sei auch die jüngste Pressemeldung des Bauernverbandes, Lucht habe Recht, in höchstem Maße peinlich, findet Wolff: „Dass er sein uns erwiesenermaßen zu Unrecht diffamierendes Zitat drei Monate lang geduldet hat, weist eher auf ein gestörtes Rechtsverständnis bei Lucht hin.“ Der Landwirt freut sich, dass die Mitgliederzahl der Freien Bauern in Schleswig-Holstein in demselben Zeitraum von 195 auf 240 gewachsen sei.

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