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Anbindeverbot für Kühe: „13.000 Kleinbetriebe vor dem Aus“

Das Verbot der Anbindehaltung für Milchkühe hätte dramatische Folgen, sagt der Bayerische Bauernverband. Betroffen wäre auch Milchviehhalter Martin Wieseckel aus dem Landkreis Forchheim. ​

Lesezeit: 3 Minuten

„Rettet Berta vor dem Schlachthof und Kleinbauern vor dem Aus“: Mit dieser Aufforderung wirbt der Bayerische Bauernverband (BBV) seit dem Wochenende um Unterstützung gegen die Pläne der Bundesregierung, das Anbinden oder andersweitige Fixieren von Tieren zu verbieten. Laut eines inoffiziellen Gesetzentwurfes des Bundeslandwirtschaftsministeriums sollen Tiere nur dann angebunden werden dürfen, wenn

  • Weide plus Winterauslauf vorhanden ist
  • und der Betrieb maximal 50 Rinder ab sechs Monaten hält
  • und die Haltungsform vom Betriebsinhaber bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes betrieben wurde.

Die strengen Vorschriften würden laut BBV dazu führen, dass auch die Kombinationshaltung mit 120 Tagen Auslauf nicht mehr zulässig wäre.

Bundesweit 28.300 Anbindebetriebe, davon 13.000 in Bayern

Obwohl die Zahl der Milchviehbetriebe mit Anbindehaltung in den letzten 20 Jahren bereits stark gesunken ist, würde das Verbot einen starken Strukturbruch nach sich ziehen. Der BBV verweist auf eine Erhebung des Thünen-Institutes, demzufolge aktuell bundesweit noch 28.300 Betriebe Milchkühe und/oder "sonstige Rinder" in Anbindung halten. Rund 13.000 dieser Betriebe befinden sich in Bayern. Von diesen wiederum halten 9.500 ihre Kühe ganzjährig in Anbindehaltung.

Um- oder Neubau oft nicht möglich

Das Problem: Viele Anbindehalter wirtschaften noch in Ortslage, weshalb für einen Um- oder Neubau der Platz und die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen. Und eine Aussiedlung eines neuen Milchviehstalles wäre für die meisten Anbindehalter wirtschaftlich nicht tragbar.

Milchviehhalter Wieseckel stünde vor dem Aus

Auch für Martin Wieseckel aus Ebersbach im Landkreis Forchheim wäre ein Laufstallbau kurzfristig nicht realisierbar. Der Nebenerwerbslandwirt hält zusammen mit seinen Eltern und seiner Frau Stella 25 Milchkühe plus die weibliche Nachzucht und bewirtschaftet 50 ha, davon 25 ha Grünland. „Für einen Laufstall an der Hofstelle fehlt uns der Platz und für eine Aussiedlung der passende Standort“, erklärt Wieseckel. Zudem wäre eine Aussiedlung angesichts der extrem hohen Stallplatzkosten auch wirtschaftlich nicht tragbar.

Der 44-Jährige würde gerne die Milchviehhaltung in seinem jetzigen Anbindestall weiter betrieben, wobei die Trockensteher bereits in einem Laufstall auf Tiefstreu stehen. Ein Laufhof wäre an der Hofstelle möglicherweise umsetzbar. Allerdings käme das auf die Platzvorgabe pro Kuh an.

Dass der Kuhkomfort bereits jetzt hoch ist, zeigen die durchschnittliche Herdenleistung von knapp 9.000 kg pro Kuh und die lange Nutzungsdauer seiner Kühe. Wieseckel verkauft regelmäßig Jungrinder auf dem Zuchtviehmarkt. Sein gut laufender Milchviehbetrieb stünde allerdings vor dem Aus, wenn die Bundeslandwirtschaftsminister das Gesetzesvorhaben wie geplant umsetzt. „Dann müsste ich meinen Stall zusperren und meine Tiere verkaufen“, macht der Landwirt klar. Ob er dann seine kleinparzellierten Grünlandflächen noch weiter bewirtschaften könne, sei mehr als fraglich.

BBV: Befristung streichen

Der Betrieb Wieseckel steht stellvertretend für fast die Hälfte der in den Landkreisen Bamberg und Forchheim noch verbliebenen Milchviehbetriebe. „180 unserer 390 Milchviehbetriebe sind Anbindehalter“, erklärt BBV-Kreisgeschäftsführer Werner Nützel. Um einen Strukturbruch zu verhindern, drängt der BBV deshalb auf umfangreiche Änderungen des Gesetzentwurfes. „Die Befristung ist deutlich zu kurz, am besten sie wird ganz gestrichen“ fordert Oberfrankens BBV-Bezirkspräsident Hermann Greif. Zudem müsse die Kombihaltung weiter Bestand haben.

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