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KLB Bayern: Anbindehaltung mit klaren Regeln weiter ermöglichen​ ​

Die Katholische Landvolkbewegung in Bayern hat konkrete Bedingungen für Rinder mit Anbindehaltung formuliert, unter denen sie weiter erlaubt sein soll.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Landesausschuss der Katholische Landvolkbewegung Bayern (KLB) will die Anbindehaltung für Rinder mit Tierschutzauflagen weiter ermöglichen und beschloss dazu konkrete Bedingungen. „Wir als KLB Bayern wollen so viele Betriebe wie möglich in Bayern erhalten statt sie jetzt wie einige Molkereien mit Abschlägen in die Knie zu zwingen“, erläuterte KLB-Landesvorsitzender Andreas Felsl das Anliegen des Verbandes.

Die von der KLB aufgestellten Bedingungen für Anbindehaltung könnten in einer Tierschutznutztierverordnung geregelt werden. „Sie machen es möglich, art- und tierwohlgerechte Rinderhaltung auch mitten im Ort, auch in kleinsten Betrieben umzusetzen“, so Felsl weiter. Viele fleißige Bauernfamilien machten das täglich vor und trügen zu einer Vielfalt auf dem Land bei.

Bedingungen für die Anbindehaltung

Konkret sei die Anbindehaltung nach dem Beschluss der KLB dann tiergerecht, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • keine durchgehende Anbindung an 365 Tagen im Jahr
  • Weidegang wenn möglich von Mai bis Oktober
  • Wo kein Weidegang möglich ist, muss den Tieren an mindestens zwei Tagen in der Woche Auslauf im Aussenklimabereich gewährt werden.
  • Anbindeplätze sind mit weichen Matten und ausreichend trockener Einstreu zu versehen.
  • Die Tiere stehen mit allen vier Füßen auf befestigter Fläche und nicht mit den Hinterfüßen permanent auf einem Gitterrost.
  • Die Mindestbreite der Stände beträgt 1,20 m; je großrahmiger das Tier ist, um so breiter muss der Stand sein.
  • Wasser und Futtervorlage 24 Stunden am Tag sind selbstverständlich.
  • Die Art der Anbindung sollte einen möglichst großen Freiraum zur Bewegung gewährleisten.

Kleinstbetriebe ab fünf Kühe fördern

Zusätzlich fordert die KLB Bayern, dass schon Betriebe ab fünf Tieren eine Förderung zum Umbau ihrer Tierhaltung bekommen, damit auch kleinen Betriebe die Umstellung auf eine Haltung ohne Anbindung ermöglicht wird. Dazu sei es dringend notwendig, die Förderprogramme zum Laufstallumbau auch für sehr kleine Betriebe zugänglich zu machen.

Zusammenfassend heißt es im Beschluss: „Wir wünschen uns eine sachliche Diskussion zu diesem wichtigen Thema, und die Bereitschaft der Bauern und Bäuerinnen, Verbesserungen der Haltung nicht als Gängelung, sondern als notwendigen Fortschritt zum langfristigen Erhalt der Tierhaltung im ländlichen Raum zu sehen.“

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