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Günstiger Erhaltungszustand beim Wolf

Bauern und Jäger: Umweltministerium muss realistische Zahlen zum Wolf weitermelden

Heute läuft die Frist ab, bis zu der die EU-Mitgliedsstaaten ihre Daten zum Wolfsbestand an Brüssel melden sollen. Laut DBV und DJV duckt sich das Bundesumweltministerium wieder einmal weg.

Lesezeit: 4 Minuten

Über die Ausbreitung des Wolfs und die daraus resultierenden Folgen für die deutsche Weidetierhaltung wird viel geredet, so auch in dieser Woche im Bundestag. Effektiv passiert aber wenig. Das liegt nicht zuletzt daran, dass keine wirkliche Klarheit über die absoluten Bestandszahlen des Beutegreifers besteht. Offiziell ist stets die Rede von Rudeln, Paaren und Einzeltieren. Über Obergrenzen und die Einstufung des Wolfs als schutzwürdige Art lässt sich so nicht debattieren.

Damit muss endlich Schluss ein, fordern der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV). Er verlangt die Offenlegung aller Daten zum Wolf, damit eine Überprüfung des Schutzstatus möglich wird. „Eine kritische Überprüfung des Schutzstatus und ein aktives Bestandsmanagement in Europa dürfen nicht weiter durch Deutschland blockiert werden“, erklären DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken und DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj.

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Verweigerungshaltung des BMU nicht akzeptabel

Die EU-Kommission fordert Mitgliedsländer, Kommunen, Wissenschaft und alle am Thema Interessierten auf, bis heute aktuelle Daten über die wachsenden Wolfspopulationen und die Folgen zu melden. Für Krüsken und Nistroj ist die Verweigerungshaltung des Bundesumweltministeriums nicht akzeptabel, das lediglich auf eine turnusmäßige Meldung der Anzahl von Rudeln an die EU-Kommission verweist: Die aktuellsten Zahlen stammen aus dem Jahr 2017 – gemeldet 2019. Die nächste Meldung ist erst für 2025 geplant. DBV und DJV kritisieren die Verschleppungsstrategie scharf und fordern das Ministerium auf, noch heute aktuelle Zahlen an die EU-Kommission zu melden.

Auf Grundlage der aktuell erhobenen Daten will die EU-Kommission über einen Vorschlag entscheiden, gegebenenfalls den Status des Wolfsschutzes in der EU zu ändern und den Rechtsrahmen zu aktualisieren – „für mehr Flexibilität im Zusammenhang mit dem Umgang mit wachsenden Populationen dieser Spezies“. Die vorliegenden Daten erlaubten der EU-Kommission nach eigenen Worten immer noch kein vollständiges Lagebild, das ausreichen würde, um weitere Maßnahmen in Gang zu bringen.

Umgehend alle Daten an die EU melden

DBV und DJV fordern das Bundesumweltministerium auf, der EU-Kommission umgehend alle vorliegenden Daten zu Beständen des Wolfs, den Folgen seiner exponentiellen Ausbreitung für Weidetierhaltung und Naturschutz, zum Rissgeschehen sowie zu Kosten für Herdenschutz und Rissentschädigungen zu übermitteln. Zusätzlich müssen Daten zur Akzeptanz des Wolfs bei Landnutzern und Bürgern im ländlichen Raum, Statistiken über Entnahmegenehmigungen von übergriffigen Wölfen und Gründe für das Scheitern von Entnahmegenehmigungen offengelegt werden.

DBV und DJV haben keinen Zweifel daran, dass die in dieser Woche zusammengetragenen Wolfsdaten aus den Bundesländern ausreichend sind, damit die Bundesregierung den günstigen Erhaltungszustand nach Brüssel melden kann. Zur Versachlichung der Diskussion halten es die beiden Verbände für sinnvoll, dass das Bundesumweltministerium diese Daten zeitnah veröffentlicht.

Beringmeier: Herdenschutz ist keine Lösung

Der Wolf beschäftigt aktuell auch den Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV). Nach seiner Überzeugung wird die Zukunft der Weidetierhaltung durch die aktuelle Strategie der Politik beim Thema Wolf ernstzunehmend bedroht. Immer mehr Herdenschutz ist laut WLV-Präsident Hubertus Beringmeier auch keine Lösung. Er weist darauf hin, dass Wölfe Herdenschutzmaßnahmen sehr geschickt überwinden. Trotz aller ergriffenen Maßnahmen sei ein sicherer Schutz vor Wölfen nicht sichergestellt.

Der WLV hat daher in einer Resolution vier Kernforderungen aufgestellt, für die sich die Landesregierung beim Bund und auf EU-Ebene einsetzen soll:

  • Die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes und eine darauf aufbauende Entnahmequote
  • Die Lockerung des Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene durch Umlistung von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie
  • Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für ein regional differenziertes Bestandsmanagement
  • Die Festlegung von Gebieten, in denen aufgrund von Topographie, Vegetation oder Bodenbeschaffenheit keine wolfsabweisende Zäunung möglich ist.

Im Rahmen der Abfrage der EU-Kommission, die zur Überprüfung des Schutzstatus des Wolfs dienen soll, hat der WLV in dieser Woche zudem eine Stellungnahme eingereicht, in der dem zunehmenden Konflikt Wolf-Weidetierhaltung anhand der steigenden Risszahlen und der Not der Tierhalter Ausdruck verliehen wurde. In diesem Zuge forderte der WLV auch gegenüber der EU-Kommission die Grundlage für eine aktive Regulierung des Wolfsbestands. •

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