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Rheinland-Pfalz strebt Freiheit von Blauzungenkrankheit an

Rheinland-Pfalz will die angestrebte Freiheit von der Blauzungenkrankheit im Sommer 2023 nicht gefährden. DIe Landesregierung empfiehlt die Impfung gegen das Blauzungenvirus.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Februar 2021 erfolgte der letzte Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV) bei einem Rind in Rheinland-Pfalz. Derzeit sind laut Angaben des Umweltministeriums die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier sind das letzte verbliebene Restriktionsgebiet in Deutschland. Nach EU-Recht könne das Land in diesem Sommer als BTV-frei anerkannt werden. Denn nach dem letzten Nachweis und der Aufhebung der Restriktionen müssten mindestens 24 Monate vergangen sein.

Rheinland-Pfalz habe im Februar 2023 den Antrag auf Anerkennung der Freiheit von der Blauzungenkrankheit bei der EU-Kommission gestellt. Es rechne mit einer Anerkennung im Sommer dieses Jahres. Damit würden alle Handelsrestriktionen durch die Europäische Union aufgehoben.

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Nach wie vor gelten jedoch die Einschränkungen für den Handel: Empfängliche Tiere dürften nicht aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Das gelte auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen seien unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind.

Zum Schutz weiter Unterstützung der Impfung

„Die Impfung ist das effektivste Mittel zum Schutz der Tiere und zur Bekämpfung der Tierseuche“, erklärte Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz. Die Impfung biete einen Schutz vor der Erkrankung und ermögliche den Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet. Derzeit existierten mehrere in Deutschland zugelassene Impfstoffe gegen das BTV8-Virus.

Das Land Rheinland-Pfalz und die Tierseuchenkasse unterstützten in einem Gürtel entlang der nicht BTV-freien Nachbarmitgliedstaaten Frankreich, Luxemburg und Belgien die Impfstoffkosten weiterhin mit höheren Zuschüssen.

In Gebieten mit gesteigertem BTV-Eintragsrisiko (Zone 1 auf der Karte) beträgt die Impfstoffkosten-Beihilfe weiterhin für Rinder 3,50 € sowie für kleine Wiederkäuer (Schafe und Ziegen) 2,50 € pro Impfung. Im restlichen Landesgebiet (Zone 2 auf der Karte) bleibt es bei der bisherigen Impfstoffkosten-Beihilfe für Rinder in Höhe von 1,50 € und 1,00 € für Schafe und Ziegen.

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