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Rohmilchgüteverordnung: Neue Q-Zuschläge

Erste Molkereien haben zum 1. Juli bei der Milchgeldabrechnung ihre bisherige S-Klasse durch eigene Qualitätszuschläge mit neuen Grenzwerten ersetzt.

Lesezeit: 1 Minuten

Möglich macht das die neue Rohmilchgüteverordnung, die seit 1. Juli dieses Jahres gilt.

So hat beispielsweise die Hohenloher Molkerei ihre bisherige S-Klasse durch einen neuen Q-Zuschlag von 1 ct/kg ersetzt. Diesen erhalten Erzeuger, deren Milch die Grenzwerte von maximal 50 000 Keime/ml im geometrischen Mittel über zwei Monate sowie maximal 250 000 somatische Zellen pro ml im Dreimonatsmittel einhält.

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Die Molkerei Zott zieht für die Einstufung in die S-Klasse nicht mehr den Zellgehalt heran. Für die Bezahlung der Zellzahlen gebe es nun eine Zuschlags- und Abzugsregelung, die sich unterm Strich auf-hebe, so das Unternehmen.

Die Käserei Champignon hat zwei Qualitätsdifferenzierungen eingeführt. Für den neuen Q1-Zuschlag von 0,75 ct/kg gelten die bisherigen Grenzwerte der S-Klasse ­(< 300 000 Zellen/ml). Wer unter 150 000 Zellen/ml bleibt, bekommt 0,25 ct/kg als Q2-Zuschlag hinzu.

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