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topplus Antibiotikaeinsatz

Trotz Kritik: Gesetzentwurf zum Tierarzneimittelgesetz angenommen

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzesentwurf angenommen – trotz deutlicher Kritik von der Opposition und Tierärzten.

Lesezeit: 2 Minuten

In einer Sondersitzung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft haben die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Gesetzentwurf und zahlreiche Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (20/3712) angenommen. Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion mit den Stimmen der übrigen Fraktionen wurde abgelehnt. Das berichtet der Pressedienst des Bundestages.

EU-einheitliche Datenerfassung geplant

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Zukünftig sollen umfassende Daten über die Vergabe von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln an Nutztiere an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermittelt werden. Die vorgesehenen Änderungen im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) würden das nationale Antibiotikaminimierungskonzept erweitern und eine EU-einheitliche Antibiotikadatenerfassung über Tierarzneimittel erfüllen. Alle drei Jahre soll das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durch Evaluierung die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen.

Kritik von allen Seiten

An dem Entwurf der Bundesregierung gibt es jedoch Kritik. Auch bei der Sondersitzung am Dienstag zeigte sich das uneinheitliche Bild. Alle Oppositionsparteien positionierten sich erneut gegen die Änderungen. Bereits in der Bundestagsdebatte Mitte Oktober und in einer Öffentlichen Anhörung im Ausschuss war vor allem Kritik über das hohe Maß an Bürokratie laut geworden, die mit den vorgesehenen Änderungen insbesondere auf Tierärzte zukomme.

In der letzten Woche hatten Tierärzte dazu eine Resolution verabschiedet. Sie fürchten unter anderem, dass sie durch das Verbot bestimmter Wirkstoffe kranke Tiere nicht mehr behandeln werden können:

Deutsches Gesetz geht über EU-Forderungen hinaus

Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion hieß es noch einmal, dass das Gesetz nicht nur eine Eins-zu-eins-Übernahme der von der EU geforderten Maßnahmen vorsehe, sondern weitere Vorgaben mache. Zudem werde die Reduzierung der Antibiotikavergabe gefordert, was jedoch seit zehn Jahren bereits der Fall sei: Die Vergabe sei seit dem Jahr 2011 um 65 % zurückgegangen.

Ziel: Antibiotikaeinsatz weiter reduzieren

Die Fraktion Die Linke bemängelte, dass im Gesetzentwurf die Ursachen für die Vergabe von Antibiotika in der Tierhaltung nicht berücksichtigt würden. Dem widersprachen die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen. Der Gesetzentwurf und die Änderungen seien notwendig, vor allem könne die Dokumentation der Vergabe nun gründlicher geschehen, weil, falls notwendig und gewünscht, auch ein zweiter Tierarzt hinzugezogen werden könne. Zudem gelte es die Vergabe von Antibiotika in der Tierhaltung weiter zu reduzieren. Wann der Tagesordnungspunkt ins Plenum kommt steht noch nicht fest.

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