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Antrag ab August möglich

30 Mio. € Tierwohlförderung für Schweinehalter in Thüringen

Ab August können sich Schweinehalter aus Thüringen wieder für das Förderprogramm "T(h)ür Tierwohl" bewerben. Das Ministerium unterstützt damit die laufenden Mehrkosten in Tierwohlställen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Thüringer Landwirtschaftsministerum (TMIL) hat seine Tierwohlförderung für Schweinehalter mit dem Förderprogramm "T(h)ür Tierwohl" Anfang 2023 nochmals erweitert. Bis 2027 stehen hierfür insgesamt 30 Mio. € EU- und Landesmittel bereit, schreibt das TMIL in einer Pressemitteilung.

Ab Ende August bis zum 30. September 2023 können Landwirte auf Basis der Tierwohlförderrichtlinie "T(h)ür Tierwohl" wieder Anträge auf Bewilligung der Teilnahme am Förderprogramm stellen. An die Förderung ist ein fünfjähriger Verpflichtungszeitraum geknüpft, der am 1. Januar 2024 beginnt.

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Drei Förderstufen

Sauenhaltern, Ferkelaufzüchtern und Schweinemästern können damit eine Förderung für verfahrensbedingte laufende Mehrkosten erhalten, die durch die tiergerechteren Haltungsverfahren entstehen. Dabei gibt es drei Förderstufen, in denen die Schweinehalter unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen.

Alle gehen über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinaus. Dazu zählen die vorzeitige Umsetzung der neuen Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Sauenhaltung, die den Abferkel- und Deckbereich betreffen. Außerdem fordern die Förderrichtlinien mehr Platz, Buchtenstrukturelemente sowie Außenklima und in der höchsten Tierwohlförderstufe sogar zusätzlich Auslaufmöglichkeiten.

"Wir fördern tierwohlgerechte Haltung, um Agrarbetrieben Investitionsanreize für neue Haltungssysteme zu bieten. Damit erfüllen wir die gesellschaftlichen Erwartungen an eine moderne Nutztierhaltung“, erklärte Agrarministerin Susanna Karawanskij.

4 Mio. € für 2023 bewilligt

Alleine in diesem Jahr wurden den tierhaltenden Betrieben ca. 4 Mio. Euro bewilligt, so das TMIL. Die Auszahlung erfolge nach gründlicher Prüfung im Juni 2024.

Bereits seit 2021 bietet das Agrarministerium eine Tierwohlförderung in der Schweinehaltung an. Für das erste Tierwohljahr 2022 zahlt das Ministerium nun bis Ende Juni insgesamt 1,2 Mio. € an die teilnehmenden Tierhalter aus.

Alle Infos zur Bewerbung und die notwendigen Formulare finden Sie HIER.

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