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Afrikanische Schweinepest: Sachsens Drei-Stufen-Plan für die Schutzkorridore

Sachsen hat einen Drei-Stufen-Plan zur Reduzierung des Schwarzwildbestands in den Schutzkorridoren entwickelt. Die doppelt eingezäunten Areale sollen möglichst wildschweinefrei werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Um die Weiterverbreitung des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern, haben Sachsen und Brandenburg durch feste Zäune Schutzkorridore eingerichtet, sogenannte Weiße Zonen. Damit diese Korridore ihre Barrierewirkung voll entfalten können, soll der Wildschweinbestand innerhalb der Schutzkorridore möglichst komplett getilgt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das sächsische Sozialministerium jetzt einen Drei-Stufen-Plan erarbeitet.

Ziel: Maximal 0,2 Schwarzkittel je 100 ha

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Der Plan sieht ein dreistufiges Vorgehen vor. In Stufe I haben die Jagdausübungsberechtigten vor Ort cirka acht Wochen Zeit, um den Scharzwildbestand in ihren Revieren auf einen Bestand von 0,2 Schwarzkitteln pro 100 ha Fläche zu reduzieren. Dabei können auch Fallenfänge eingesetzt werden. Für in den Schutzkorridoren erlegte Tiere erhalten die Jägerinnen und Jäger eine Aufwandsentschädigung von 300 € je Wildschwein.

Jagd mit Drohnenunterstützung

Nach der verstärkten Bejagung prüft der Revierinhaber den Schwarzwildbestand. Wurde der kritische Bestand von 0,2 Stück je 100 ha noch nicht erreicht, tritt Stufe II in Kraft. Dabei wird die Entnahme durch Dritte angeordnet und mit Drohneunterstützung durchgeführt. Für diesen Einsatz sind zwei bis fünf Tage vorgesehen. Während der Maßnahme können Betretungsverbote für die forst- und landwirtschaftlichen Flächen ausgesprochen werden.

Dauerhaft wildschweinfrei halten

Danach tritt Stufe III in Kraft, die Bewirtschaftung der wildschweinefreien Gebiete. Sie werden regelmäßig durch die lokalen Jäger bestreift und eventuell wieder eingewanderte Wildschweine werden dabei entnommen. Für die Aufrechterhaltung der Wildschweinefreiheit erhalten die verantwortlichen Jägerinnen und Jäger eine flächenbezogene Aufwandsentschädigung. Im Anschluss daran will man sich wieder voll auf Tilgung der Seuche innerhalb der Sperrzone widmen.

Start im östlichen Schutzkorridor

Wegen des anhaltend hohen Seuchendrucks aus Polen hat zunächst die Anwendung des Drei-Stufen-Plans im östlichen Schutzkorridor parallel zur polnischen Grenze Vorrang. Dabei soll auch das Gebiet östlich des Zaunverlaufs bis zum tatsächlichen Grenzverlauf zu Polen mit einbezogen werden. Anschließend kommt das Konzept dann in den Weißen Zonen im Norden und Westen zum Einsatz.

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