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Diese sechs Tipps sollten Sie als Lehre aus der Afrikanischen Schweinepest beherzigen!

Welche Erkenntnisse können wir aus dem ASP-Geschehen des letzten Jahres im Emsland ziehen? Was hat sich bewährt und was muss sich dringend ändern?

Lesezeit: 6 Minuten

Nach der Seuche ist vor der Seuche. Erfahrene Kreis- und Landesveterinäre wissen das. Deshalb ist es wichtig, aus dem ASP-Geschehen des letzten Jahres im Emsland jetzt die richtigen Schlüsse zu ziehen und sich auf künftige Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest so gut wie möglich vorzubereiten. Denn die ASP kann jederzeit und an jedem Ort erneut zuschlagen.

Dank guter Vorbereitung sowie einer hervorragenden Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlichen Organisationen und Veterinärbehörden ist es im letzten Jahr gelungen, den Seuchenausbruch im Emsland in kurzer Zeit unter Kontrolle zu bekommen. Es gibt aber auch Dinge, die nicht funktioniert haben. Dazu gehört z.B. die Vermarktung schlachtreifer Mastschweine aus der ASP-Überwachungszone. Hier muss die Politik dringend nachbessern!

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Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse aus dem ASP-Geschehens des letzten Jahres in Niedersachsen.

1. Den Ernstfall proben

Im Seuchenfall ist schnelles und gut koordiniertes Handeln erforderlich. Im Emsland war man auch deshalb so erfolgreich, weil sich alle, die an der ASP-Bekämpfung mitwirken müssen, bereits im Vorfeld gut kannten.

Vertreter der Landwirtschaftskammer, der Erzeugergemeinschaften, der Veterinärämter, der Vermarkter, des Bauernverbandes und der Jägerschaft hatten sich bereits mehrfach über die Kreisgrenzen hinaus zu „Runden ASP-Tischen“ getroffen. Man hatte frühzeitig die nötigen Krisenstrukturen geschaffen, Notfallpläne erarbeitet, Adressen ausgetauscht und gemeinsam mehrere Krisenübungen durchgeführt. Jeder wusste, an wen er sich im Ernstfall wenden muss.

2. Biosicherheit checken

Wichtig ist, dass alle Stallanlagen, eigene ebenso wie Pachtställe, die deutschen und die EU-Biosicherheitsvorgaben erfüllen. Denn bei Mängeln erstattet die Tierseuchenkasse im Seuchenfall nur einen Teil des Schadens.

Da die EU-Vorgaben teilweise abweichen, hat eine niedersächsische Arbeitsgruppe den „Leitfaden Biosicherheit in schweinehaltenden Betrieben“ aktualisiert.

Dabei werden drei Stufen unterschieden: Die Vorgaben der Stufe I müssen von allen Schweinehaltern erfüllt werden. Sie ergeben sich aus der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung und der EU-Verordnung 2016/429. Sicherheitsstufe II beinhaltet zusätzlich die Empfehlungen einer Checkliste des Friedrich-Loeffler-Instituts. Und Stufe III gilt dann, wenn es zu einem Seuchenausbruch gekommen ist.

Zu allen Stufen, die farblich unterschiedlich gekennzeichnet sind, enthält der Leitfaden Vorgaben zum Schwarz-Weiß-Prinzip, zur Kadaverlagerung, Hygieneschleuse, Einfriedung sowie der Schädlingsbekämpfung.

Ausführliche Checklisten helfen dem Landwirt, die Einhaltung der Vorgaben im eigenen Betrieb zu überprüfen sowie bestehende Biosicherheitslücken zu schließen. Ein separater Leitfaden zur Einfriedung gibt zudem Tipps, wie man den Stallbereich vor unliebsamen Besuchern und Wildschweinen schützt.

3. ASP-Früherkennung

Die Symptome der Afrikanischen Schweinepest sind oft nicht eindeutig. Gewissheit liefert erst eine Blutuntersuchung. Einige Bundesländer bieten dazu Monitoringprogramme zur ASP-Früherkennung an. Dazu gehört z.B. das Falltier-Monitoring in NRW.

In Beständen bis 100 Schweinen müssen von den beiden in einer Woche zuerst verendeten bzw. notgetöteten Schweinen Blutproben aus dem Herz gezogen und untersucht werden. Für Bestände mit mehr als 100 Schweinen gilt dies nur, wenn innerhalb von sieben Tagen 1% (Mast- oder Zuchttiere) bzw. 2% (Aufzuchtferkel) verenden.

Die Kosten für die Blutuntersuchung zahlt in Niedersachsen und NRW die Tierseuchenkasse. Der Landwirt muss nur für die Probennahme durch den Tierarzt aufkommen. Nach tierärztlicher Einweisung dürfen sie die Blutproben aber auch selbst entnehmen.

Um gegenüber der EU belegen zu können, dass die ASP-Früherkennung in Deutschland auch „gelebt“ wird, ist es wichtig, dass sich möglichst viele Schweinehalter beteiligen.

4. Ferkelhandel regeln

Ein besonderes Problem stellen die in der ASP-Überwachungszone geborenen Mastferkel dar. Damit die Ställe nicht aus allen Nähten platzen, müssen die verkaufsreifen Ferkel abfließen können.

Grundsätzlich dürfen diese Ferkel nur mit Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes und entsprechenden Untersuchungen transportiert werden. Das Problem ist jedoch, dass der aufnehmende Mastbetrieb laut EU-Verordnung 2020/687 zur gleichen Produktions- bzw. Lieferkette gehören muss.

Im Emsland ist es durch enge Absprache der betroffenen Landkreise, des Landvolkes, des Landwirtschaftsministeriums in Hannover und mehrerer Erzeugergemeinschaften gelungen, die Geschäftsbeziehung zwischen Ferkelerzeugergemeinschaften und den abnehmenden Mästern als feste Lieferbeziehung zu definieren. Diesem Vorschlag haben sowohl das Land Niedersachsen als auch die EU zugestimmt.

Auf diese Weise konnten Ferkel nach entsprechenden klinischen und serologischen Untersuchungen aus der Überwachungszone heraus in Mastbetriebe außerhalb der Überwachungszone vermittelt und so massive Tierschutzprobleme verhindert werden. Bedingung war allerdings, dass sich die aufnehmenden Mäster ebenfalls der geltenden 90 Tage-Sperre unterwerfen und in dieser Zeit keine Tiere verkaufen. Dieses Vorgehen könnte als Blaupause für künftige ASP-Ausbrüche in anderen Hausschweinebeständen dienen.

5. Mastschweine schlachten

Das größte Problem ist jedoch die Vermarktung schlachtreifer Mastschweine aus den ASP-Restriktionsgebieten. Im Emsland wurden aus Tierschutzgründen rund 18.000 überschwere Schweine geschlachtet, ohne dass die Mäster dafür einen einzigen Cent erhielten. Denn es fanden sich kaum Schlachter, geschweige denn Verarbeiter, die bereit waren, diese Tiere abzunehmen.

Das liegt an den gesetzlichen Vorgaben. Fleisch von Tieren aus ASP-Überwachungszonen darf nicht frisch vermarktet, sondern musste bisher auf 80°C erhitzt werden. Das schränkt die Verarbeitungsmöglichkeiten stark ein. Inzwischen konnte die EU überzeugt werden, dass auch eine 30-minütige Erhitzung auf 70°C ausreicht. Das erweitert die Verarbeitungsmöglichkeiten, wird aber trotzdem nicht ausreichen, um den Abfluss größerer Tierzahlen aus Restriktionszonen zu sichern.

Es ist ein Konstruktionsfehler, dass bisher nicht geregelt ist, was mit den aus der Maske wachsenden Schweinen in den Restriktionszonen geschehen soll. Die Tiere des Ausbruchsbetriebs werden gekeult und der Besitzer entschädigt. Die umliegenden, unschuldig in Not geratenen Betriebe dagegen lässt man hängen. Erst wenn durch ein Aufkaufprogramm garantiert ist, dass der Staat die Kosten übernimmt, werden sich auch Schlachter und Verarbeiter für die Schweine finden. Es ist Sache der Bundesländer, beim Bund und der EU eine Aufkaufregelung einzufordern.

6. Ausreichend versichert?

Das ASP-Geschehen im Emsland hat gezeigt, dass auch Mäster zwingend eine Ertragsschadenversicherung benötigen. Denn im Gegensatz zu früheren Seuchenzügen, bei denen es Ankaufaktionen gab und die Mäster mit vergleichsweise geringen Schäden kalkulieren konnten, müssen sie inzwischen mit dem Totalverlust der Tierwerte rechnen. Selbst Mäster, die ihre Schweine nach der Sperre wieder frei verkaufen konnten, mussten aufgrund der Übergewichte enorme Wertverluste hinnehmen.

Zurzeit bieten nur die R+V und die „Allianz Agrar“ Verträge an, die auch ASP-bedingte Ertragsausfälle berücksichtigen. Die jährlichen Beiträge variieren je nach Höhe des Selbstbehalts und Umfang des Versicherungsschutzes für Mastschweine zwischen 0,60 und 1,40 €/Platz. Bei Sauen, inklusive Ferkelaufzucht, betragen die Beiträge 8 bis 18 €.

Wichtig: Auch bestehende Verträge müssen gepflegt werden. Stimmen die angegebenen Tierplätze und Tierleistung noch? Das sollte man klären, denn ist der Schaden einmal eingetreten, lässt sich der Vertrag nicht mehr ändern!

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