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Biosicherheit

ASP-Fall: Mit diesen Maßnahmen dürfen Sie Schweine weiter im Auslauf halten

Neue Leitlinien sollen Schweinehaltern mit Auslauf- und Freilandhaltung bereits vor dem Seuchenfall helfen, die Biosicherheit im Betrieb zu verbessern.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) galt in der Vergangenheit für alle Schweine in den betroffenen Sperrzonen unverzüglich Stallpflicht. Bereits 2022 hat die EU ihre Vorschriften jedoch überarbeitet, sodass die Auslauf- und Freilandhaltung in diesen Gebieten unter bestimmten Bedingungen wieder möglich ist.

Laut EU ist die Haltung grundsätzlich vertretbar, sofern eine betriebsindividuelle Risikobewertung der zuständigen Veterinärbehörde nicht dagegenspricht und die Landwirte wirksame Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren auf dem Betrieb ergreifen.

Vor diesem Hintergrund hat eine Expertengruppe aus Deutschland im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) nun konkrete Leitlinien entwickelt, an denen sich Schweinehalter mit Auslauf- oder Freilandhaltung orientieren können. Sie sollen bereits vor einem Seuchenfall als Hilfestellung dienen, um die betriebsindividuellen Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren. Ziel ist es, mit Hilfe der Leitlinien den individuellen Betrieb und dadurch auch andere Betriebe bestmöglich zu schützen.

Tabelle mit Biosicherheitsmaßnahmen

Die Expertengruppe hat in einer Maßnahmentabelle zehn Handlungsbereiche herausgearbeitet, in denen Schweinehalter die Biosicherheit in ihrem Betrieb genau unter die Lupe nehmen sollten. Dazu gehören:

  • Kenntnisse, Sensibilisierung, Unterweisungen von Betriebs- u. Fremdpersonen,
  • Umzäunung bzw. Einfriedung der Gebäude,
  • Bauliche Maßnahmen u. Management d. Betriebsgeländes inklusive Tierbereich,
  • Zutrittsregelungen für Personen u. Hygieneschleuse,
  • Fahrzeugverkehr,
  • Materialien (Einstreu, Futtermittel, Dung, Mist, Kadaver etc.),
  • Tierverkehr,
  • Überwachung Tiergesundheit,
  • Tiergesundheitsbesuche u. tierärztliche Bestandsbetreuung,
  • Schädlingsmonitoring und ggf. -bekämpfung

Bei jeder Maßnahme geben die Experten außerdem eine Einschätzung ab, wie effektiv diese das Eintragsrisiko der ASP (von niedrig bis hoch) reduzieren kann. Daneben nennen sie konkrete Vorschläge, wie Landwirte die Maßnahmen betriebsindividuell umsetzen können.

Die Leitlinien können Sie hier herunterladen:

Die rechtliche Grundlage für die beschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen bilden im Wesentlichen das neue Tiergesundheitsrecht der EU (Animal Health Law, AHL) sowie die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV). Darüber hinaus führen die Experten auch verstärkte Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren auf, die sich in ASP-Sperrzonen gemäß mehrerer EU-Verordnungen oder der Schweinepest-Verordnung (SchwPestV) ergeben.

Online Infoveranstaltung

Am Dienstag den 16.01.2024 informiert das FLI interessierte Schweinehalter, Tierärzte und weitere Personen in einem Online-Webinar von 09:30 bis 12:00 Uhr nochmal ausführlich zu den neuen Leitlinien. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu den Leitlinien und deren Umsetzung sowie zur Risikobewertung des FLI zu stellen und sich innerhalb fachlicher Diskussionen auszutauschen. Interessierte können sich bis zum 12.01.24 anmelden.

Die Leitlinien, das Webinar-Programm und den Link zur Anmeldung Sie hier.

Mitglieder der Expertengruppe Auslauf- und Freilandhaltung sind das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, das Friedrich-Loeffler-Institut, das Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. (i.V. für Deutscher Bauernverband e.V./Deutscher Raiffeisenverband e.V./Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V./Bundesverband Rind und Schwein e.V.), das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, das Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Thünen-Institut für Ökologischen Landbau.

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