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topplus Afrikanische Schweinepest

ASP in Teilen Brandenburgs erfolgreich getilgt

Vor knapp drei Jahren wurde in Brandenburg das erste ASP-infizierte Wildschwein gefunden. Jetzt hat Brüssel erste Gebiete wieder für ASP-frei erklärt.

Lesezeit: 3 Minuten

In den von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg zuerst betroffenen Gebieten in den Landkreisen Oder-Spree und Dahme-Spreewald können Teile der Sperrzone II (infiziertes Gebiet) aufgehoben und die angrenzende Sperrzone I verkleinert werden.

Denn der letzte ASP-infizierte Schwarzkittel wurde dort am 29. Oktober 2021 gefunden. Nachdem 19 Monate lang kein neuer ASP-Fall mehr aufgetreten ist, sind somit alle Voraussetzungen für die Aufhebung der Sperrzone II durch die EU-Kommission erfüllt. Die ASP gilt hier offiziell als getilgt.

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1.300 Quadratkilometer großes Gebiet

Die Erleichterungen betreffen eine Fläche von 1.300 Quadratkilometern. In dem Areal befinden sich 37 Schweinehaltungen mit insgesamt rund 10.000 Schweinen. Alle bisher dort geltenden Beschränkungen für die Schweinehalter und Jäger können mir sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Hausschweine aus der genannten Region dürfen wieder ohne Beschränkungen innerhalb Deutschlands verbracht werden. Und das Fleisch dort erlegter Wildschweine darf, sobald ein negatives Untersuchungsergebnis vorliegt, wieder ohne Auflagen innerstaatlich vermarktet werden.

Erste komplette Tilgung nach einem Flächeneintrag

„Zum ersten Mal konnte in Europa nach einem Flächeneintrag durch Einwanderung von infizierten Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest in einem Gebiet vollständig getilgt werden“, erklärte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher heute im Rahmen einer Presseveranstaltung in Potsdam. Das zeige, dass die ergriffenen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen erfolgreich seien.

Rückbau der Zäune beginnt

In der aufgehobenen Sperrzone II kann jetzt mit dem Rückbau der ASP-Zäune begonnen werden. Die Barrieren werden jedoch nur teilweise abgebaut, um einen sprunghaften Anstieg der Wildschweinpopulation zu vermeiden. Die Seuchensituation werde weiterhin intensiv beobachtet, so die Ministerin. Es werde auch künftig eine risikoorientierte Fallwildsuche durchgeführt. Und alle tot aufgefundenen oder erlegten Schwarzkittel werden auch in Zukunft auf ASP untersucht.

Keine Reinfektionen riskieren!

Gleichzeitig appellierte Nonnemacher an die Bevölkerung, die Tore in den ASP-Zäunen nach dem Passieren immer wieder zu schließen und keine Tore zu entwenden. Denn jeder neue ASP-Fund beim Schwarzwild führe dazu, dass die Restriktionszonen von Neuem eingerichtet werden müssen und die Bekämpfungsmaßnahmen von vorn beginnen.

Weitere Aufhebungen noch in diesem Jahr?

Mit der Änderung der EU-Verordnung betrifft die Sperrzone II in Brandenburg aktuell noch die Landkreise Spree-Neiße, Märkisch-Oderland, Barnim, Uckermark, Oberspreewald-Lausitz, Prignitz und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder). Im Nordosten des Landkreises Oder-Spree sind noch Gemeinden wie Schlaubetal, Neuzelle, Eisenhüttenstadt, Müllrose und Bad Saarow betroffen. Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium plant jedoch, noch in diesem Jahr die Aufhebung weiterer Teile der Sperrzone II bei der EU-Kommission zu beantragen.

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