Angesichts weiterer Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) im Landkreis Meißen und im Landkreis Bautzen in Nähe der Landesgrenze zu Brandenburg erweitert der Freistaat Sachsen die Restriktionszonen mit tierseuchenrechtlich begründeten Auflagen. Künftig verläuft die westliche Grenze der sogenannten Sperrzone II nördlich von Meißen zunächst entlang der Elbe und dann mit dem Grödel-Elsterwerdaer-Floßkanal bis zur Landesgrenze zu Brandenburg.
Anordnungen gelten weiter
Im Norden des Landkreises Bautzen wird die Sperrzone II um ein dreieckiges Gebiet zwischen den Gemeinden Kamenz, Schwepnitz und Bernsdorf erweitert, das im Norden von der Landesgrenze begrenzt wird. Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mitteilte, bleiben die Anordnungen für Land- und Forstwirtschaft, die Jägerschaft und die Öffentlichkeit in den bestehenden Sperrzonen unverändert erhalten und gelten auch in den Erweiterungsgebieten.
Biosicherheitsmaßnahmen einhalten
„Wir haben in enger Abstimmung mit den EU-Behörden die Restriktionszonen maßvoll erweitert. Wir werden schnellstmöglich die nötigen Zäune errichten, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche nach Westen zu verhindern“, erklärte Sebastian Vogel, Staatssekretär im Sozialministerium und Leiter des ASP-Krisenstabs. Vogel appellierte an alle Landwirte mit Schweinemast- und -zuchtbetrieben in dieser Region, die Biosicherheitsmaßnahmen besonders streng einzuhalten, damit das Virus weiterhin nicht auf Hausschweine übertragen werde.
Im Freistaat wurde das ASP-Virus am 31. Oktober 2020 erstmals nachgewiesen. Aktuell gibt es in Sachsen insgesamt 1.372 amtliche Nachweise in den Landkreisen Görlitz, Bautzen und Meißen.