Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat Forderungen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Schweriner Landtag nach Obergrenzen in der Tierhaltung entschieden zurückgewiesen. Anlässlich einer Anhörung von Sachverständigen im Agrarausschuss des Landtags wies Backhaus vergangene Woche darauf hin, dass die Landesregierung im Rahmen ihres Förderregimes bereits eine „natürliche Bestandsobergrenze“ von zwei Großvieheinheiten (GV) je Hektar als Voraussetzung für die Förderung eingezogen habe. Bei dieser Größe handle es sich um bäuerliche Landwirtschaft, denn ein Betrieb müsse so viel Fläche auch vorhalten, um seine Tiere ernähren und den organischen Dünger verwerten zu können. Die Marke von 2 GV/ha sei damit auch eine umweltpolitische Grenze. Nach Überzeugung des Ministers kommt es außerdem nicht auf die Größe, sondern auf das Management des Betriebes an. Backhaus kündigte deshalb an, sein Haus werde mit dem Tierschutzkonzept einen Betreuungsschlüssel entwickeln, um sicherzustellen, dass ausreichend geschultes Personal den Tieren auch zur Verfügung stehe. Die agrarpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Dr. Ursula Karlowski, bekräftigte dennoch ihre Forderung nach einer Begrenzung der genehmigungsfähigen Tierzahlen pro Tierhaltungsanlage. Notwendig ist aus ihrer Sicht außerdem eine Umstellung des Agrarinvestitionsförderprogramms hin zu höchsten Standards beim Tier- und Umweltschutz. (AgE)
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