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Vom Laden zum Futter

Bestanden: QS testet eigene Rückverfolgbarkeit

QS hat die Rückverfolgbarkeit von der Ladentheke bis hin zum Futtermittel für Teilstücke geprüft. Der Versuch war erfolgreich, teilt das Unternehmen mit, alle erwünschten Daten lagen vor.

Lesezeit: 2 Minuten

QS hat auch dieses Jahr die Rückverfolgbarkeit von Fleisch und Fleischwaren geprüft – von der Ladentheke bis zum Futtermittel. Dazu gehörten Produkte aus den Bereichen Rind, Schwein und Geflügel, wie Entrecôte und Rumpsteak, Putenschnitzel, Schweine-Minutensteaks sowie -Geschnetzeltes.

Mit den Ergebnisse sehr zufrieden zeigt sich QS-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs. Innerhalb der angegebenen Fristen habe man die Herkunft aller Produkte über die gesamte Wertschöpfungskette lückenlos zurückverfolgen können, sagte er vergangene Woche.

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Regelmäßig untersucht QS, ob eine eindeutige Rückverfolgbarkeit bei Fleisch- und Wurstwaren, Obst, Gemüse und Kartoffeln gegeben ist. Dazu wird die komplette Herstellungskette zurückverfolgt. Denn grundsätzlich muss im QS-System festgestellt werden können, wann, wo und durch welche Betriebe das Produkt hergestellt, gelagert und transportiert wurde.

"Die Lebensmittelproduktion im QS-System funktioniert zuverlässig. Alle Beteiligten der teilweise sehr verzweigten Warenströme innerhalb der Kette tragen ihren Teil dazu bei, dass man sich auf das System verlassen kann", fasst Hinrichs zusammen. Im Ereignisfall sei es für QS wichtig, verlässlich und zügig feststellen zu können, welche Stationen das Produkt durchlaufen hat, um umgehend reagieren zu können.

Um diese Transparenz zu gewährleisten, müssen alle QS-Systempartner die Rückverfolgbarkeit eines von ihnen erzeugten bzw. vermarkteten Produktes jederzeit sicherstellen können. Dazu müssen sie auf Nachfrage in der Lage sein, die Informationen zu ihren Produkten innerhalb kürzester Zeit elektronisch an QS zu übermitteln, sagt Hinrichs. Für Schlacht- und Zerlegebetriebe gilt hier z. B. eine Frist von maximal 24 Stunden.

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