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Afrikanische Schweinepest

Brandenburg: ASP-Sperrzone III wird aufgehoben

Die EU hat zugestimmt, die Dauer der Sperrzone III im Landkreis Uckermark auf drei Monate zu verkürzen. Ab morgen (8.10) dürfen Schweine von dort wieder frei gehandelt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Gute Nachrichten für schweinehaltende Betriebe in der Uckermark: Am morgigen Samstag (8. Oktober 2022) wird die Sperrzone III im Landkreis Uckermark in Brandenburg vorzeitig aufgehoben. Wie das Verbraucherschutzministerium Brandenburg mitteilt, können Schweinehalter aus diesen Gebieten ihre Tiere ab morgen wieder ohne Einschränkungen vermarkten. Die Sperrzone III wurde am 8. Juli 2022 wegen eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand eingerichtet. Sie besteht aus einer Schutzzone mit einem 3 km Radius und einer 10 km Überwachungszone.

Bei der Untersuchung der Falltiere aus der Zone konnte kein Zusammenhang zwischen dem Ausbruch in dem Hausschweinbestand und dem lokalen ASP-Seuchengeschehen bei Wildschweinen festgestellt werden. Alle in der Sperrzone III untersuchten Proben lieferten negative ASP-Befunde. Das Land Brandenburg hatte daher bei der EU-Kommission einen Antrag zur Verkürzung der Frist der Sperrzone III von zwölf Monaten auf drei Monate beantragt. Diesen hat die EU-Kommission heute genehmigt.

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Kerngebiet 5 wird ebenfalls aufgehoben

Ebenfalls aufgehoben wird am morgigen Samstag das gemeinsame Kerngebiet (Kerngebiet 5) des Landkreises Oder-Spree und der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Auch hier wurde über einen Zeitraum von drei Monaten kein positiver ASP-Fall mehr festgellt. Nach Aufhebung des Kerngebietes 5 wird dieses Gebiet als Weiße Zone, wo der Wildschweinebestand auf ein Minimum reduziert werden soll, um das Kerngebiet 4 weitergeführt. Die verbleibenden Weißen Zonen der Landkreise Oder-Spree und Dahme-Spreewald werden ebenfalls aufgehoben und als Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) fortgeführt.

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