Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tierhalter werden immer komplizierter. Wenn es nach der EU-Kommission geht, gelten künftig deutlich strengere Emissionsregeln für 90 % aller Geflügel- und Schweinehalter sowie die Hälfte der Rinderhalter. Denn sie will die Schwellenwerte der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED), die schon heute für große BImsch-Anlagen gilt, auf 150 Großvieheinheiten (GVE) senken. Davon betroffen wären Betriebe ab 150 Kühen, 10.000 Legehennen oder 500 Mastschweinen.
Mitgliedsstaaten wollen höhere Schwellenwerte
Den EU-Mitgliedsstaaten ist das zu eng gefasst, wie Michael Suhr vom Umweltbundesamt während einer Fachtagung des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) in Kassel erläuterte. Sie wollen den Grenzwert auf 280 GVE für Geflügel- und 350 GVE für Rinder-, Schweine- und Gemischtbetriebe erhöhen.
Einführung soll schrittweise erfolgen
Zudem sollen die Grenzen schrittweise eingeführt werden. Starten sollen demnach Betriebe mit mehr als 600 GVE vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie. Erst zwei Jahre später folgen dann Betriebe über 280/350 GVE, so der Vorschlag. Rinder und Schweine in extensiver Haltung sollen von der IED ausgenommen sein.
IED soll Mitte 2024 verabschiedet werden
Welche Grenzwerte und Minderungsmaßnahmen letztlich gelten, muss zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, dem Parlament und der Kommission ausgehandelt werden. Mitte 2024 soll die IED verabschiedet werden. Die EU-Länder müssen die Regeln dann bis 2030 in nationales Recht umsetzen.
Weitere geplante Neuerungen sind:
- Für erstmals betroffene Betriebe soll eine Registrierung anstelle einer Genehmigung reichen;
- Die Mitgliedsstaaten können Umfang und Turnus der Kontrollen im Vergleich zur aktuell gültigen IED „abspecken“;
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird auf ganz Deutschland ausgeweitet.