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Sonder-AMK: Özdemir erwartet Durchbruch bei der TA-Luft für Tierwohlställe

Für den Umbau der Tierhaltung fehlt eine Regelung, wie Außenklimaställe mit dem Immissionsschutz zusammen passen. Agrarminister Özdemir will mit den Ländern am Freitag eine Einigung herbeiführen.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der Sonderagrarministerkonferenz (Sonder-AMK) morgen in Berlin soll es einen Durchbruch für die künftige Genehmigungspraxis von Außenklimaställen in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) geben.

„Wir wollen diesen Freitag gemeinsam mit den Ländern die TA-Luft ändern", sagte Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) am Donnerstag bei der BMEL-Nachhaltigkeitskonferenz in Kirchberg an der Jagst.

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Vorrang für die Haltungsstufen drei bis fünf möglich

Seit Jahren wird über eine Vorfahrt für Tierwohlställe in der TA-Luft diskutiert. Entsprechend der Systematik der neuen Haltungsformen im Tierhaltungskennzeichengesetz wären davon aller Voraussicht nach insbesondere die Ställe der drei höheren Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio betroffen. Diese drei Haltungsformen will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auch über das Förderrecht in seiner Strategie zum Umbau der Tierhaltung besonders fördern.

Die Entscheidung der Sonder-AMK kann allerdings nur eine Vorbereitung zu einer Übereinkunft von Bund und Ländern sein, denn sie ist nicht bindend. Denn für eine Änderung der TA-Luft braucht es nicht nur das Einverständnis der Agrarminister der Länder sondern einen Bundesratsbeschluss.

Ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung kein Umbau

Druck auf eine verlässliche Vereinbarung zur künftigen TA-Luft macht im Vorfeld der Sonder-AMK der Deutsche Bauernverband (DBV). DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken betonte, dass die Agrarministerkonferenz insbesondere bei der Anpassung der TA Luft besondere Verantwortung dafür habe, höhere Tierwohlstandards möglich zu machen: „Bau- und Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen sind der erste Schritt, ohne den sämtliche Umbaupläne scheitern. Ein Tierwohlvorrang allein im Baurecht läuft ins Leere, wenn nicht gleichzeitig die TA Luft entsprechend angepasst wird“, sagte er.

Krüsken forderte, dass sowohl die Agrar- als auch die Umweltministerkonferenz eine einheitliche Anwendung der TA Luft sicherstellen müssten. „Perspektivisch brauchen wir hier jedoch auch eine Überarbeitung der TA Luft selbst“, so Krüsken.

Bau- und Kennzeichengesetz bereits im Bundestagsverfahren

Im April hatte sich die Ampel-Koalition bereits auf einen Kompromiss für das Baurecht geeinigt. Danach sollen Umbauvorhaben für die Haltungsformen drei bis fünf der neuen Tierhaltungskennzeichnung nämlich Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio eine baurechtliche Privilegierung erhalten, wenn die vor dem Umbau geltende Höchsttierzahl eingehalten wird. Gelten soll die Regelung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die 2013 auf Grund der Baurechtsänderung ihre Privilegierung verloren hatten. Die Regelung soll auch für den Ersatzneubau an anderer Stelle gelten.

Aktuell befindet sich das Baurecht noch im Bundestagsverfahren. Ein Beschluss soll wie beim Tierhaltungskennzeichengesetz noch vor der Sommerpause erfolgen.

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