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EU-Industrieemissionsrichtlinie: Landwirtschaftsausschuss gegen Aufnahme der Rinderhaltung

Die Rinderhaltung soll dem Landwirtschaftsausschuss im EU-Parlament zufolge bei der EU-Industrieemissionsrichtlinie keine Rolle spielen. Die Kommission fordert Grenzwert von 150 Großvieheinheiten.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Rinderhaltung sollte bei der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) auch künftig außen vor sein. Das fordert der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments in einer abgestimmten Stellungnahme an den federführenden Industrieausschuss.

Die EU-Kommission hatte in ihrem vor rund einem Jahr vorgelegten Novellierungs-Vorschlag eine Grenze von nur 150 Großvieheinheiten (GVE) vorgesehen, ab der Rinderhaltungen in die Industrieemissionsrichtlinie einzubeziehen seien. Nun ist es Aufgabe des EU-Industrieausschusses, eine gemeinsame Position zu erarbeiten. Sobald dieses Mandat vom Europaparlament als Ganzem bestätigt worden ist, können die Trilogverhandlungen beginnen.

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150 GV auch für Gemischtbetriebe?

Bisher waren lediglich Schweine- und Geflügelhaltungen Teil der Richtlinie. Auch hier soll die IED gemäß Kommissionsvorschlag künftig jeweils ab 150 GV greifen. Dieser Grenzwert soll nach dem Willen der Kommission auch für Gemischtbetriebe mit Rindern, Schweinen und Geflügel gelten. Anders sieht dies der Landwirtschaftsausschuss, nach dessen Empfehlung die Grenzwerte für Gemischtbetriebe ebenfalls gestrichen werden sollen. Zudem sollen die GV-Schwellenwerte für Geflügel und Schweine in Obergrenzen bei den Stallplätzen umgewandelt werden. Beispielsweise werden für Geflügel Stallplatzzahlen von über 40.000 Tieren vorgeschlagen, für Mastschweine von 2.000 Plätzen. Bei Sauen wird eine Obergrenze von 750 Stallplätzen gefordert. Dies entspricht exakt den Vorgaben der seit 2010 gültigen Industrieemissionsrichtlinie.

Kein einheitlicher Berechnungsschlüssel

Bereits im März hatte sich die Mehrheit des auf Seiten der Mitgliedstaaten federführenden Umweltrats dafür ausgesprochen, für Rinder und Schweine einen Grenzwert von jeweils 350 GV einzuführen. Für Geflügel sollte es ab 280 GV eine verpflichtende Anwendung der IED-Regeln geben. Dagegen sollte für Gemischtbetriebe mit den drei genannten Tierarten der Wert - wie im Fall von Rindern und Schweinen - 350 GV betragen. Zu beachten ist, dass der GV-Berechnungsschlüssel alles andere als einheitlich ist: So wird eine Milchkuh vom Statistischen Amt der EU (Eurostat) mit 1,0 GV angerechnet. Hingegen liegt der Schlüssel des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) höher, nämlich bei 1,2 GV. Dies bedeutet, dass bei einer Grenze von 350 GV nach dem Eurostat-Wert künftig die Haltung von bis zu 350 Milchkühen ohne emissionsrechtliche Genehmigungspflicht erlaubt wäre, während es laut KTBL-Schlüssel lediglich bis zu 291 Milchkühen wären.

Große Bewertungsunterschiede bei Schweinen

Speziell bei Schweinen liegen die in Deutschland verwendeten KTBL-Umrechnungswerte deutlich niedriger. So werden von Eurostat beispielsweise alle Schweine - außer Sauen sowie Ferkel unter 20 kg - mit jeweils 0,3 GV bewertet. Dies bedeutet, dass die Obergrenze, ab der Betriebe nicht unter die IED fallen, gemäß dem möglichen Ratskompromiss von 350 GV bei 1 166 Mastschweinen liegen würde. Derweil sieht der in Deutschland übliche KTBL-Schlüssel aber nur 0,13 GV für Mastschweine im Gewichtsbereich zwischen 25 kg und 115 kg vor. Auf der Grundlage des deutschen Systems läge der Schwellenwert für einen Mastbetrieb mit rund 2 692 Schweinen also mehr als doppelt so hoch.

Lob aus Italien

Die vom Landwirtschaftsausschuss empfohlene Streichung der Rinderhaltung aus der IED-Novelle bewerten die italienischen Bauernverbände positiv. „Diese Abstimmung rettet eine Säule des Made in Italy“, erklärte Ettore Prandini, Vorsitzender des Landwirtschaftsverbandes Coldiretti. Sein Verband weise schon seit geraumer Zeit auf den wissenschaftlichen Unsinn hing, Stallungen mit Fabriken gleichzustellen.“

Mehr Biodiversität durch Tierhaltung

Irreführend sei die Gleichstellung außerdem, weil die Tierhaltung eine wichtige Rolle beim Schutz der Biodiversität sowie gegen die Verödung ganzer Agrargebiete spiele. Der Verband der Kleinbetriebe, CIA Agricoltori, wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass sich die Landwirte seit geraumer Zeit dafür einsetzten, die Emissionen bei ihren Tätigkeiten zu reduzieren. Dies habe dazu geführt, dass heute in der EU der Anteil der Tierhaltung an den Treibhausgasemissionen zwischen 5 % und 10 % liege. In Italien sei dieser Anteil beispielsweise auf nur 5,2 % der gesamten Emissionen gesunken.

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