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Tierschutz

Finnland will Kastration von Ferkeln schrittweise verbieten

Finnland will seine Tierschutzvorschriften verschärfen. Laut einem Gesetzesentwurf soll die Ferkelkastration zunächst nur noch unter Narkose erlaubt und ab 2035 ganz verboten sein.

Lesezeit: 2 Minuten

In Finnland will die Regierung die Tierschutzvorschriften in der Nutztierhaltung deutlich verschärfen. So sieht der Entwurf, der jetzt in das Parlament eingebracht wurde, unter anderem vor, die Kastration von Ferkeln gänzlich zu untersagen. Das Verbot soll nach einer Übergangszeit von zwölf Jahren greifen. Da die Gesetzesnovelle frühestens Anfang 2023 in Kraft treten dürfte, wäre dies nicht vor dem Jahr 2035 der Fall.

Kastration ab 2027 nur noch unter Narkose

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Finnland nehme in Europa eine Vorreiterrolle beim Tierschurz ein und werde die chirurgische Kastration von Ferkeln nach einer Übergangszeit verbieten, erklärte nichtsdestoweniger Landwirtschaftsminister Antti Kurvinen mit Blick auf die Vorlage. Die heimischen Schweinehalter arbeiteten seit langem an der Verbesserung des Wohlergehens ihrer Tiere, und „dies ist eine natürliche Fortsetzung dieser Arbeit“.

Mit Inkrafttreten des geplanten Gesetzes darf die Kastration der Ferkel dem Entwurf zufolge nur nach Verabreichung eines Schmerzmittels erfolgen. Nach vierjähriger Übergangsfrist wäre dann eine Lokalanästhesie zwingend vorgeschrieben. Die Anästhesie darf vom Landwirten oder Mitarbeitern nach entsprechender Schulung durchgeführt werden.

Keine Ferkelschutzkörbe in Neubauten mehr

Im Herbst will das Ministerium eine Arbeitsgruppe einrichten, die die notwendigen Maßnahmen zur Abschaffung der chirurgischen Kastration vorbereiten soll. Auch das Enthornen von Rindern soll zukünftig nur nach Verabreichung eines Schmerzmittels vorgenommen werden dürfen. Die Bestimmungen dazu soll das Agrarressort zu einem späteren Zeitpunkt per Verordnung erlassen.

Investitionszuschüsse wird es gemäß der Vorlage in Zukunft lediglich noch für Ställe mit Freilandhaltung und Liegeboxen oder Weideflächen geben. Die ständige Anbindehaltung von Rindern und Pferden wird nach einer Übergangszeit von fünf Jahren untersagt. Sofort in Kraft treten soll für Sauernhalter bei Neubau eines Stalls das Verbot von Abferkelkäfigen in fester Bauweise.

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