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topplus Dem Ernstfall vorbeugen

Havarien in Schweineställen - Das sagt die Versicherungsbranche

Brände und Lüftungsausfälle gehören zu den Horrorszenarien in jedem Schweinestall. Wie sich Betriebe dagegen schützen können, erklärt Versicherungsmakler Philipp Bünger.

Lesezeit: 4 Minuten

Warum sollten sich Schweinehalter auf Störfälle in ihren Ställen vorbereiten?

Bünger: Das Thema ist wichtig, weil es um das Leben und Wohlergehen der Tiere geht, die in den Ställen untergebracht sind.

Nicht selten verenden im Havarie-Fall, z. B. bei Bränden oder Lüftungsausfällen, Hunderte oder gar Tausende Tiere. Das ist nicht nur mit großem Tierleid verbunden, sondern auch für die betroffenen Landwirte und ihre Familien ein großer Schock.

Obendrein sehen sich die Betriebe bei größeren Stallbränden häufig damit konfrontiert, dass Tierrechtler Straf­anzeige erstatten. Zur emotionalen ­Betroffenheit kommt der erhebliche wirtschaftliche Schaden hinzu, der den betroffenen Betrieb existenziell gefährden kann. Deshalb sollte sich jeder ­Betrieb bereits vorsorglich auf den Ernstfall vorbereiten und sich regelmäßig mit allen behördlichen Vorgaben sowie ergänzenden Sicherheitsvorschriften auseinandersetzen.

Was sind Hauptursachen für die ­verschiedenen Havarien?

Bünger: In nahezu allen Havarie-­Fällen ist die Stromversorgung das Hauptproblem. Grundlegende Fehler bei der Installation der Elektroanlage, falsche Programmierungen oder eine unterbliebene Wartung sind häufige Ursachen für den Ausfall der Stromversorgung. Das gilt auch bei 90 % der Brände. Ein zusätzliches Problem ist häufig, dass die Alarmanlage einen Störfall im Stall nicht erkennt oder den Alarm nicht korrekt an den Landwirt übermittelt.

Welche Stallanlagen sind Ihrer ­Erfahrung nach besonders betroffen?

Bünger: Ställe, in denen viel Technik verbaut ist und in denen z. B. die ­Lüftung nur funktioniert, wenn die ­gesamte Elektroanlage voll funktionstüchtig ist, sind besonders störanfällig. Je älter die installierte Technik ist, desto eher treten Fehlfunktionen auf.

Welche vorbeugenden Maßnahmen können Landwirte ergreifen?

Bünger: Wichtig sind ein sachgerechter Einbau und eine regelmäßige Wartung der Elektroanlage. Hiermit sollten nur Firmen beauftragt werden, die sich mit Installationen in Tierhaltungsanlagen auskennen. Für die korrekte Einstellung und Bedienung der Technik ist hingegen der Landwirt verantwortlich. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig mit der Technik auseinander­zusetzen.

Neuere Anlagen sind hier im Vorteil, da sie einen wesentlich höheren Sicherheitsstandard und eine ­bessere Funktionssicherheit bieten. Doch auch hier können Bedienfehler zu Ausfällen führen. Darüber hinaus bieten einige Versicherer bzw. externe Dienstleister Hilfestellungen bei der Anlagenwartung und der zugehörigen Dokumentation an.

Psychologische Betreuung

Ein Havarie-Fall hat immer auch ­psychologische Folgen für die be­troffenen Landwirte. Kommt es zu ­Tierverlusten, ist der Schock enorm und Landwirte sollten dann eine ­psychologische Begleitung in Anspruch nehmen. Erster Ansprechpartner kann z. B. die Krisenhotline der Sozialversicherung für Land­wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sein. Unter der Telefonnummer  0561 785 – 10101  sind rund um die Uhr erfahrene Psycho­logen erreichbar.

Wie finden Landwirte die passende Versicherung für ihren Betrieb?

Bünger: Zunächst führen wir von der ISW Versicherungsmakler GmbH, eine hundertprozentige Tochter der ISN, vor Ort gemeinsam mit dem Landwirt eine Risikoanalyse durch und ermitteln den Versicherungsbedarf sowie den existenzsichernden Versicherungsschutz. Landwirte können unter anderem ihr Inventar, ihre Gebäude und auch ihren Tierbestand sowie den Tierertrag ab­sichern. Als Makler schauen wir, ­welches individuelle Versicherungskonzept zum jeweiligen Betrieb passt.

Was müssen Landwirte beachten, ­damit die Versicherung im Schadenfall greift?

Bünger: Grundsätzlich müssen sie die behördlichen Vorgaben einhalten. Landwirte sind nach den Vorschriften zur Unfallverhütung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft verpflichtet, elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel spätestens alle vier Jahre überprüfen zu lassen. Je nach Versicherer bestehen zusätzlich Sicherheitsvorschriften. Bei der Bearbeitung von Schäden überprüft der Versicherer, inwieweit die Missachtung von behördlichen Vorgaben bzw. Sicherheitsvorschriften für den Schaden verantwortlich ist. Ist z. B. die elektrische ­Anlage mitursächlich für einen Schaden, stellt der Versicherer Fragen zur Installation und Wartung. Stellt der Gutachter Mängel fest, kürzt der ­Versicherer unter Umständen den Schadenausgleich.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Bünger: Landwirte sollten sich um­gehend bei ihrem Versicherungsvermittler melden. Die Versicherung ­benennt dann einen Schadenregulierer, der ­wiederum einen Gutachter mit der ­Ermittlung der Schadenursache und Schadenhöhe beauftragt. Wir als ­Makler ­übernehmen die Korrespondenz mit Gutachtern und führen eine betriebswirtschaftliche sowie formale Überprüfung des Gutachtens durch.

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