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Landvolk und Tierärzte kritisieren Novelle zur Hausapothekenverordnung

Die deutschen Tierhalter haben in der jüngsten Vergangenheit den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung gemeinsam mit den Tierärzten deutlich reduziert, gleichwohl hat der Gesetzgeber hier weitere Einschränkungen vorgegeben. Diese sind in der sogenannten Tierärztlichen Hausapothekenverordnung verankert.

Lesezeit: 2 Minuten

Die deutschen Tierhalter haben in der jüngsten Vergangenheit den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung gemeinsam mit den Tierärzten deutlich reduziert, gleichwohl hat der Gesetzgeber hier weitere Einschränkungen vorgegeben. Diese sind in der sogenannten Tierärztlichen Hausapothekenverordnung, kurz TÄHAV, verankert.


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Deren Novellierung in der nun in Kraft getretenen Form stößt bei Tierhaltern wie Tierärzten auf  Protest. Mit Blick auf den von 2011 bis 2015 bereits um mehr als die Hälfte reduzierten Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung sehen die Betroffenen eine in der Form nicht notwendige überbordende Bürokratie und auch finanzielle Belastungen.


„Diese enorme Minderung der eingesetzten Antibiotikamenge ist der beste Beweis dafür, dass Tierhalter und Tiermediziner verantwortungsvoll handeln und den Einsatz der Medikamente kritisch überdenken“, sagen dazu Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke und Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Niedersächsischen  Tierärztekammer.


Die Kritik entzündet sich an der vom Gesetzgeber vorgegebenen Pflicht, in bestimmten Fällen einen Erregernachweis und einen Resistenztest, ein sogenanntes Antibiogramm, zu erstellen. Tierärzte und Tierhalter anerkennen die Vorteile dieses diagnostischen Vorgehens, das vor dem Hintergrund der Resistenzminimierung ausdrücklich zu befürworten ist. Bakteriologische Laboruntersuchungen sind heutzutage auch ohne formaljuristische Vorschriften ein etabliertes Instrument tierärztlicher Diagnostik.  


Dagegen dürften die Ergebnisse gesetzlich verordneter Antibiogramme in vielen Fällen keinen Einfluss auf das therapeutische Vorgehen haben, befürchten Tierärzte und Tierhalter. Die Untersuchung sei mit hohen Kosten verbunden, bringe aber vielfach keinen wirklichen Mehrwert. Landvolk und Tierärzte appellieren daher an das LAVES als zuständige Kontrollbehörde in Niedersachsen, diese Umstände unbedingt zu berücksichtigen.


Der Stellenwert eines sorgsamen Umgangs mit Tierarzneimitteln (und insbesondere mit kritischen Antibiotika) ist allen Beteiligten bewusster denn je. Gleichzeitig muss es das Ziel einer Tierärztlichen Hausapothekenverordnung sein, auch das Wohlergehen und die Gesunderhaltung der Tierbestände, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zu gewährleisten. „Die Erfüllung der Vorschriften einer TÄHAV darf deshalb keinesfalls dazu führen, dass tierärztliche Behandlungen nicht primär auf fachlich-wissenschaftliche Erkenntnisse begründet werden“ erläutert Dr. Uwe Tiedemann. 

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