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Müller-Fleisch passt Jungebermaske 2021 an

Ab 2021 kann der Ulmer Schlachthof die vertraglich gebundenen Jungeber und Improvac-Eber nur noch über die normale Mastschweineabrechnungsmaske mit einem Abschlag von 0,06 Euro/kg abnehmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Schlachthof Ulm (SFZ, Ulmer Fleisch, Müller Fleisch) passt seine Jungebermaske 2021 an.

In einem Schreiben an die Jungeberlieferanten vom 14. Mai teilt die Firma mit, dass die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) am 26.3.2020 in ihren Gremien beschlossen hat, dass gesetzeskonform kastrierte Ferkelpartien deutscher Herkunft mit einem ausgeglichenen biologischen Geschlechterverhältnis einen Zuschlag von 2 Euro je Tier ab 1.1.2021 erhalten sollen. Das wird den Jungeber für den Mäster zu den bisherigen wirtschaftlichen Vorteilen um weitere 4 Euro verbilligen, heißt es.

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„Aufgrund dieser geänderten Rahmenbedingungen werden wir gezwungenermaßen auch die Abrechnung unserer vertraglich gebundenen Jungeber ab dem Jahreswechsel anpassen. Weiterhin können wir die bisherigen Kostenbelastungen/Wertminderungen in Form von Risikoübernahme für geruchlich belastete Schlachtkörper, Detektionsaufwand, eingeschränkte Vermarktung und schlechtere Fleischausbeute so nicht mehr tragen“, schreiben Müller-Fleisch Geschäftsführer Stefan Müller, Stephan Lange, Geschäftsführer des Süddeutschen Schweinefleischzentrums Ulm Donautal sowie Rolf Michelberger, Geschäftsführer von Ulmer Fleisch ihren Lieferanten.

Ab 1. Januar 2021 würden daher die vertraglich gebundenen Jungeber und Improvac-Eber über die normale Mastschweineabrechnungsmaske mit einem Abschlag von zum jetzigen Stand 0,06 Euro/kg abgerechnet. Regional- und Haltungszuschläge würden in der dann vereinbarten Höhe weiter bezahlt. „Selbstverständlich stehen wir weiter zu unseren vertraglichen Abnahmeverpflichtungen. Neue Jungeberverträge können nur nach vorheriger Abstimmung mit unserem Schweineeinkauf abgeschlossen werden“, so Müller, Lange und Michelberger.

Die Geschäftsführer bitten darum, dass diese Information zeitnah an alle Jungebermäster weitergegeben wird, so dass die Landwirte ausreichend Entscheidungszeitraum haben, in wie weit sie die Jungebermast unter den neuen Rahmenbedingungen fortsetzen wollen.

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