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Tierwohl

NRW macht Druck beim Stallumbau zu mehr Tierwohl

Tierhalter sollen mehr Tierwohl in ihren Ställen umsetzen, werden gesetzlich daran aber gehindert. Das will NRW ändern und bringt eine Bundesratsinitiative auf den Weg.

Lesezeit: 2 Minuten

Nordrhein-Westfalen will beim Umbau zu einer nachhaltigeren Nutztierhaltung schneller vorankommen und macht jetzt Druck. Das Landeskabinett hat beschlossen, einen „Gesetzentwurfes zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung“ in das Bundesratsplenum am 11. Februar einzubringen. Mit dem Gesetz sollen unter anderem Stallumbauten erleichtert, Regelungslücken geschlossen und baurechtliche Hürden abgebaut werden. „Die Betriebe stehen in den Startlöchern, ihr Engagement wird aber oftmals noch durch Vorgaben ausgebremst“, so NRW-Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. „Wir müssen die Tierhalter in die Lage versetzen, den Umbau zu mehr Tierwohl einfacher zu realisieren.“

Stallbaubremse lösen

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Mit der Bundesratsinitiative will NRW die Stallbaubremse endlich lösen und genehmigungsrechtlich, bislang verschlossene Türen öffnen. So soll die Umstellung der Nutztierhaltung auf Tierwohl in der Fläche endlich vorankommen, heißt es dazu aus Düsseldorf. Im Rahmen der in dieser Woche stattfindenden Amtschefkonferenz der Agrarministerinnen und -minister sollen auf Initiative Nordrhein-Westfalens unter anderem folgende Beschlüsse gefasst werden:

  • Beschluss zur Ausgestaltung von tiergerechten Außenklimaställen für Schweine im Rahmen der Auslegung einer Tierwohl-Begünstigungsklausel in der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft).
  • Beschluss zum Thema "Umbau der Nutztierhaltung". Dadurch sollen die Beschlüsse der "Borchert-Kommission" gestärkt und deren konkrete Umsetzung weiter vorangetrieben werden.

Öffnungsklausel im Baurecht

Der eigentliche Gesetzentwurf besteht aus drei zentralen Paketen:

  • Kernstück ist ein eigenständiges Tierwohlgesetz. Damit soll erstmals die Grundlage dafür geschaffen werden, dass einheitlich und zudem rechtsübergreifend klargestellt wird, was unter „Tierwohl“ zu verstehen ist und dies insofern einheitlich ausgelegt wird.
  • Ergänzungen im Baurecht: Einfügung einer Öffnungsklausel für Tierwohlställe. Diese Öffnungsklausel soll tierartübergreifend gelten. Altställe, die nicht mehr für die Tierhaltung genutzt werden, verlieren ab sieben Jahren Stilllegung ihre Betriebserlaubnis und gelten damit nicht mehr als aktiv geführtes Stallgebäude. Diese Maßnahme soll Entlastung bei der immissionsschutzrechtlichen „Vorlastberechnung“ und damit Entwicklungspotenzial für verbleibende Betriebe bringen.
  • Anpassungen im Naturschutzrecht. Bei der behördlichen Abwägung mit den Belangen des Naturschutzes soll das Tierwohl stärker Berücksichtigung finden. Einen automatischen „Tierwohlvorrang“ wird es aber nicht geben.

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