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topplus Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Schweinehaltung: Erhöhung des Auslauf für Mastschweine auf knapp 2 m2?

Bislang fehlen in der Haltungs-VO rechtliche Vorgaben für Schweineställe mit Auslauf oder Außenklimakontakt. Das BMEL hat jetzt einen Referentenentwurf vorgelegt.

Lesezeit: 3 Minuten

Schweine sollen in Zukunft die verschiedenen Witterungseinflüsse „hautnah“ wahrnehmen können. Dazu brauchen sie Kontakt zum Außenklima. Doch wie genau das in der Praxis aussehen soll – zum Beispiel Größe der offenen Seitenwände - bzw. welche baulichen Vorgaben für die entsprechenden Außenausläufe gelten sollen, dazu fehlen bislang konkrete Vorgaben seitens des Gesetzgebers. Denn in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung findet man in §29 nur Vorgaben für die konventionelle Stallhaltung.

Maststall mit Auslauf: Künftig knapp 2 m2 pro Schwein?

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In einem Referentenentwurf, der top agrar vorliegt, hat das BMEL jetzt erste konkrete Vorgaben für Ställe mit Außenklimareiz formuliert. Das sieht der Entwurf im Einzelnen vor:

  • Im Liegebereich eines Stalles mit Außenklimareiz soll künftig ein Mikroklima geschaffen werden müssen, das den physiologischen Anforderungen der Tiere während des Ruhens entspricht. Nähere Details dazu enthält der Entwurf nicht.
  • Variante Frischluft ohne Auslauf: Von 30 bis 50 kg Lebendgewicht (LG) sind 0,7 m2 uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche vorgesehen (konventionelle Haltung 0,5 m2). Zwischen 50 bis 110 kg LG sind es 1,1 m2 (konventionelle Haltung 0,75 m2) und ab 110 kg LG 1,4 m2 (konventionelle Haltung 1,0 m2). Die Größe der Liegefläche muss in den genannten Gewichtsabschnitten 0,3 m2, 0,6 m2 bzw. 0,8 m2 betragen.
  • Außenklima durch Auslauf: Wird der Stall um einen Außenauslauf erweitert, sollen in diesem Bereich folgende Flächenvorgaben gelten: 30 bis 50 kg LG 0,3 m2, 50 bis 110 kg LG 0,5 m2 und ab 110 kg LG sind es 0,8 m2. Wichtig: Wird der Stall um einen „Außenauslauf“ ergänzt, soll im Gebäude der gesetzliche Mindeststandard von 0,75 m2 Fläche von 50 bis 110 kg LG gelten (0,75 m2 innen plus 0,5 m2 außen, gesamt 1,25 m2). Über 110 kg LG wären es 1,8 m2 (1 m2 innen plus 0,8 m2 außen).

Sollten die im Referentenentwurf genannten Zahlen tatsächlich in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung übernommen werden, würde das eine drastische Erhöhung der Platzvorgaben in Außenklimaställen mit Auslauf nach sich ziehen.

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K O M M E N T A R

Den Referntenentwurf des Bundesagrarministeriums kommentiert top agrar-Redakteur Marcus Arden:

Todesstoß für Haltung mit „echtem Auslauf“!

Der Aufschrei in der Branche wird groß sein, sollte sich das BMEL mit seinem Entwurf durchsetzen. Doch noch besteht Hoffnung: Denn die Zahlen sind noch nicht in Stein gemeißelt. Der Referentenentwurf muss zuerst noch den Bundesländern sowie den Fachverbänden zur Stellungnahme vorgelegt werden. Und von dort dürfte es massiv Kritik geben.

Den politisch Verantwortlichen indes muss klar sein, dass sie die Zukunft der Veredlung bei einer derart drastischen Verschärfung der Haltungsauflagen massiv gefährdet. Sie heizt den ohnehin rasanten Strukturwandel ein weiteres Mal an. Denn die seit Monaten unter starkem wirtschaftlichen Druck stehenden Ferkelerzeuger und Mäster können jede zusätzliche Last finanziell nicht mehr stemmen!

Um den Frust der Veredler nicht noch weiter zu schüren, muss die Politik endlich verstehen, dass sie beim Thema Tierwohl nicht immer den dritten Schritt vor dem ersten Schritt gehen kann. Wenn höhere Haltungsauflagen wie der Bau von „echten Ausläufen“ gesetzlich zementiert werden sollen, muss zuvor die Finanzierung solcher teuren Maßnahmen geregelt und gesichert sein – und das langfristig! Andernfalls brauchen wir uns künftig keine Gedanken mehr dazu machen, wie die Ställe bzw. Ausläufe in den Haltungsformen 3 und 4 aussehen könnten. Solche Haltungssysteme wird es dann nicht geben! Denn kein Landwirt wird in Haltungsformen investieren, in denen die Wirtschaftlichkeit durch völlig illusorische Vorgaben kaputt gemacht wird.

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