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Startfreigabe für deutsches Herkunftskennzeichen

Ab sofort können Handel und Industrie, die ihre Produkte mit dem Herkunftskennzeichen „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ kennzeichnen wollen, entsprechende Lizenzverträge abschließen.

Lesezeit: 2 Minuten

Es ist so weit: Die Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e.V. (ZKHL) gibt den offiziellen Start des Herkunftskennzeichens „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ bekannt. Im ersten Schritt kann das Deutschland-Label für Fleisch und Fleischwaren (Rind, Schwein, Geflügel), frische Eier, Obst, Gemüse und Kartoffeln verwendet werden. Unternehmen und Organisationen aus der Agrar- und Ernährungsindustrie können sich ab sofort unter www.herkunft-deutschland.de registrieren lassen, wenn sie das neue Kennzeichen nutzen möchten.

Heimische Agrarprodukte sichtbar machen

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Auch für Molkereiprodukte wie Trinkmilch, Joghurt pur, Quark pur und eventuell weitere Erzeugnisse kann das Label genutzt werden, soweit die Kriterien erfüllt sind. Molkereien und Handel treffen hierzu bilaterale Vereinbarungen, gibt die ZKHL in einer Pressemitteilung bekannt.

Bereits seit Längerem wird von der grünen Seite gefordert, heimische Agrarprodukte in der Ladentheke besser sichtbar zu machen. Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) trägt dieser Forderung heute schon mit Artikeln aus regionaler Erzeugung Rechnung. Bisher nutzt der LEH dafür jedoch zum Teil eigene „Deutschland-Siegel“, was beim Verbraucher eher für Verwirrung als für Klarheit sorgt. Diese verschiedenen Herkunftskennzeichen können künftig abgelöst und dank des neuen Deuschland-Labels „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ vereinheitlicht werden. Das verbessert die Transparenz und Glaubwürdigkeit.

Umfangreiche Branchenvereinbarung

Das neue Label ist das Ergebnis einer umfangreichen Branchenvereinbarung, die Herkunftskriterien für die gekennzeichneten Produkte festlegt und sicherstellt, dass nur Produkte, die diesen Kriterien entsprechen, das Zeichen tragen dürfen. Das entsprechende Regelwerk wurde durch den Steuerungskreis des ZKHL verabschiedet.

Auch für Direktvermarkter

Zeichennutzer können neben Unternehmen des LEH auch Handwerksbetriebe, Direktvermarkter, Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung sowie ideelle Förderer sein. Eine Gebührenordnung regelt die Kosten für die Nutzung des Zeichens. Die Einhaltung der Kriterien soll durch etablierte Prüfsysteme und Zertifizierungsgesellschaften gewährleistet werden.

Hohe Nachfrage erwartet

Björn Fromm, der Vorsitzende des ZKHL und Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), erwartet eine hohe Nachfrage seitens des Handels und der Hersteller. „Mit dem neuen Herkunftskennzeichen tragen wir zu einer nachhaltigen Wertschätzung und Stärkung der heimischen Landwirtschaft bei und geben den Verbraucherinnen und Verbrauchern gleichzeitig eine wichtige Orientierungshilfe“, betont Fromm.    

Ihre Meinung ist gefragt

Was halten Sie von dem neuen Herkunftskennzeichen „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“? Hat es das Zeug zu einem echten Game-Changer? Wird es breite Anwendung finden?

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit und schicken Sie Ihren Kommentar per Mail an henning.lehnert@topagrar.com. Wir behalten uns vor, Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

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