Künftig muss unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), gebilligt.
Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher ab Anfang 2024 über die Herkunft von jedem frischem, gekühltem und gefrorenem Stück Fleisch dieser Tiere informiert. Bisher war dies nur bei vorverpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch bestand bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.
Die neue Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verkündung im Gesetzesblatt in Kraft.
Özdemir erwartet bewusstere Kaufentscheidungen
Landwirtschaftsminister Özdemir sieht einen weiteren Schritt in seiner Agenda zum Umbau der Tierhaltung erreicht. „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fleisch kaufen, wollen sie wissen, wie das Tier gehalten wurde und woher es kommt. Beides haben wir nun möglich gemacht“, sagte er am Mittwoch nach der Kabinettssitzung. Kundinnen und Kunden könnten so eine bewusste Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden.
Zudem kündigte Özdemir an, dass er auch die Herkunftsbezeichnung im nächsten Schritt auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten will. Er bemängelte, dass die EU-Kommission dazu bisher keinen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt habe.
Bereits im Mai hatte die Bundesregierung den Verordnungsentwurf gebilligt. Der Bundesrat hatte dem jedoch am 7. Juli nur unter der Vorgabe zugestimmt, dass die Kennzeichnung bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gilt. Diese Anpassung wurde mit der Billigung der Vorlage im Kabinett nun übernommen.
Ebenfalls Anfang Juli hatte der Bundesrat den Weg frei gemacht für die Tierhaltungskennzeichnung. Die Kennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche in der Verwertungskette etwa in der Gastronomie und Verarbeitungsprodukte ausgeweitet werden.