Zuletzt aktualisiert am 25.05.2023 um 10:08 Uhr

Herkunftskennzeichnung

Die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln ist beliebt, aber sperrig in der Umsetzung. Agrarminister Cem Özdemir hat sich trotzdem vorgenommen, eine „umfassende Herkunftskennzeichnung“ einzuführen.

Will der Staat eine deutsche Herkunft von Lebensmitteln verpflichtend kennzeichnen, muss er im europäischen Binnenmarkt das Diskriminierungsverbot beachten. Die Wirtschaft hat es leichter, vor allem wenn sie auf Freiwilligkeit setzt.

Die Ampel Koalition hat sich im Koalitionsvertrag 2021 eine "umfassende Herkunftskennzeichnung" bei Lebensmitteln zum Ziel gesetzt. Neue Herkunftsangaben sollen verpflichtend und vorzugsweise einheitlich innerhalb der EU gelten.

Für Fleisch besteht bereits eine EU-rechtliche Herkunftskennzeichnungspflicht für vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch, das vor allem im Supermarkt abgepackt verkauft wird. Zudem gibt es die Rindfleischetikettierung, die noch aus der BSE-Krise herrührt.

Die EU-Kommission prüft derzeit weitere verpflichtende Herkunftsangaben für folgende Produkte:

  • Milch und Milch als Zutat,
  • Fleisch als Zutat,
  • Kaninchen- und Wildfleisch,
  • Reis,
  • Hartweizen in Teigwaren,
  • Kartoffeln und Tomaten in bestimmten Tomatenprodukten.

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