Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Unbeliebte Vorgabe

Frankreich: Gastronomie ignoriert Kennzeichnungspflicht für Fleisch

Damit die Franzosen wieder mehr heimisches Fleisch verzehren, gilt auch in Restaurant eine Herkunftskennzeichnung. Da macht nur die Gastronomie nicht mit, was den Geflügelverband sehr ärgert.

Lesezeit: 2 Minuten

In Frankreich werden die Vorschriften zur Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch in der Gastronomie offenbar kaum beachtet. Das legen zumindest die Ergebnisse einer Erhebung nahe, die jetzt vom Branchenverband für Mastgeflügel (ANVOL) veröffentlicht wurde.

Von den untersuchten Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung haben demnach lediglich 15 % die Herkunft von frischem oder gefrorenem Schweine-, Geflügel- und Schaffleisch ordnungsgemäß ausgewiesen.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Branchenverband forderte die Regierung mit Nachdruck auf, zügig Abhilfe zu schaffen. Nach aktuellem Stand bewirke die Regelung nichts und habe lediglich dazu gedient, dem Landwirtschaftsminister politisches Kapital zu verschaffen, kritisierte ANVOL. Um den Begriff Ernährungssouveränität mit Leben zu füllen, würden Kontrollsysteme und eine begleitende Kommunikation gebraucht.

Frankreich verliert Marktanteile an das Ausland

Aus Sicht der Geflügelwirtschaft drängt die Zeit. Unter Druck steht die Branche unter anderem durch Importe. Nach Angaben von ANVOL ist Frankreich mit einem durchschnittlichen Verbrauch von mehr als 28 kg Geflügelfleisch pro Kopf und Jahr Spitzenreiter in Europa; allerdings stammt jedes zweite im Land verspeiste Hähnchen aus dem Ausland.

Hinzu kommt, dass die zum 1. März 2022 eingeführten Kennzeichnungsregelungen für die Außer-Haus-Verpflegung nach derzeitiger Rechtslage nur bis zum 29. Februar 2024 gelten. Bei der Einführung war die Regierung davon ausgegangen, dass bis dahin eine europäische Lösung gefunden worden sei. Diese ist aber bislang nicht in Sicht.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.