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Herkunftskennzeichnung für Honig und Früchte in Marmeladen muss angepasst werden

Der "Marmeladen"-Store Check untermauert Notwendigkeit von besserer Auslobung der Früchteherkunft, ähnlich wie beim Honig. Hier fordert die Landwirtschaftskammer verbindliche Regelungen.

Lesezeit: 4 Minuten

Bei der Abstimmung des EU-Parlaments über die so genannten Frühstücksrichtlinien sollen auch Änderungsanträge behandelt werden, die für Österreichs Bäuerinnen und Bauern wichtig sind. "Wie von uns mit der Imkerei-Branche vor Monaten gefordert, soll einerseits die Herkunftskennzeichnung bei Honig deutlich verschärft werden. Außerdem ist vorgesehen, dass der Begriff 'Marmelade' künftig wieder rechtlich einwandfrei wie 'Konfitüre' verwendet werden kann, selbst wenn es sich nicht um ein Produkt aus Zitrusfrüchten handelt. Drittens soll der Mindestfruchtanteil für Marmeladen bzw. Konfitüren erhöht werden", betont Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ)-Präsident Josef Moosbrugger.

Verbindliche Herkunftskennzeichnung von Früchten

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Der Umweltausschuss hat sich darüber hinaus für eine verbindliche Herkunftskennzeichnung von Früchten bei Fruchtsäften und "Marmeladen" ausgesprochen. Das hatten kürzlich auch der Österreichischen Branchenverband für Obst und Gemüse (ÖBOG) und die LKÖ gefordert. Die Notwendigkeit dessen wird durch einen weiteren Store Check untermauert. Honig-Herkunftsländer sollen bei Mischhonigen am Etikett ersichtlich werden Die EU-Kommission hat - wie von LKÖ und Imkereibranche gefordert - die Honig-Richtlinie überarbeitet und in punkto Herkunftskennzeichnung verschärft.

Den erwarteten Beschluss vorausgesetzt, müssen künftig die Herkunftsländer bei Mischhonigen angegeben werden. "EU" oder "Nicht-EU" reicht künftig nicht mehr aus, sondern die Länder müssen in absteigender Reihenfolge gemäß Mengen-Prozentsatz angeführt werden. "Die Änderung der Honigkennzeichnung ist als erster wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einer besseren Basis für die heimischen Imkerinnen und Imker zu sehen. Derzeit werden in Österreichs Supermärkten nur rund 20% heimischer Honig verkauft, der Rest stammt aus dem Ausland und somit teilweise aus Ländern, die laut EU-Untersuchung vom Herbst 2022 Honig fälschen und daher deutlich billigere Ware anbieten können. Mit der Angabe der Herkunftsländer sollen die Konsumentinnen und Konsumenten künftig entscheiden können, wem sie ihr Vertrauen schenken wollen", erklärt Moosbrugger.

Herkunft der Früchte in Marmeladen meist unklar

Abgestimmt wird darüber hinaus auch über eine verbindliche Herkunftskennzeichnung der Früchte bei Fruchtsäften und Marmeladen. Während es bei frischem Obst und Gemüse im Einzelhandel bereits eine verpflichtende Herkunftsauslobung gibt, fehlt eine solche Information oft bei verarbeiteten Produkten und in anderen Bereichen. "Obwohl uns bewusst ist, dass auch in Zukunft nicht der gesamte Markt von österreichischen Produkten abgedeckt werden kann, ist uns wichtig, dass Konsumentinnen und Konsumenten erfahren können, wo die Rohstoffe produziert worden sind", betont ÖBOG-Obmann Manfred Kohlfürst.

"Gerade bei Obst- und Gemüsesorten, die wir auch in Österreich haben, wäre eine verbesserte Herkunftskennzeichnung eine Chance für unsere heimischen Betriebe. Wir erleben oft, dass diese beim Rohstoffeinkauf aufgrund von höheren Produktionskosten in Österreich als Lieferanten nicht einmal in Erwägung gezogen werden. Oft entscheiden auch minimale Preisunterschiede über einen Auftrag", ergänzt Moosbrugger. Im vergangenen Monat hatte ein ÖBOG-Store Check bei Apfelsäften die Dringlichkeit einer Herkunftskennzeichnung aufgezeigt.

Im November 2023 führte der Branchenverband nun einen zweiten Store Check bei Erdbeer-"Marmeladen“ durch. Von 40 verschiedenen Produkten konnte lediglich bei zwei eine Fruchtherkunft aus Österreich festgestellt werden. Weitere zwei Erzeugnisse enthielten Erdbeeren aus der EU, sechs Produkte wiesen eine Mischung von Erdbeeren aus EU und Nicht-EU-Ländern auf.

Ursprung muss ersichtlich sein

"Alarmierend dabei ist die Tatsache, dass bei drei Viertel der Produkte die Herkunft der Früchte in keiner Weise nachvollziehbar war. Bei fehlender Ursprungsangabe ist davon auszugehen, dass die Erdbeeren nicht aus Österreich oder der EU stammen. Klar muss allen sein, dass sich die Standards in Drittstaaten meist deutlich von unseren österreichischen unterscheiden", gibt Kohlfürst zu bedenken. ÖBOG und LKÖ für verbesserte Herkunftskennzeichnung "Die Ergebnisse unseres Store Checks verdeutlichen die Herausforderung für Konsumentinnen und Konsumenten, klare Informationen über den Ursprung der Erdbeeren in Verarbeitungsprodukten zu erhalten. Die mangelnde Transparenz unterstreicht somit die Notwendigkeit einer verbesserten Herkunftskennzeichnung auch in diesem Bereich", sagt Kohlfürst.

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