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Arbeitssicherheit

SVLFG fördert Atemschutzgeräte

Arbeitsschutz ist für Arbeitgeber und Mitarbeiter wichtig, kann aber schnell teuer werden. Auch dieses Jahr fördert die SVLFG Investitionen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab dem 1. Februar 2024 startet die neue Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die SVLFG will damit die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Betriebe optimieren.

Was wird gefördert?

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Dieses Jahr fördert die Versicherung den Neukauf von ausgewählten Präventionsprodukten. Darunter Produkte im Bereich der Rinderhaltung, Sicherheitskommunikation und Höhensicherung. Auch dabei und besonders für Schweinehalter interessant: Gebläseunterstützende Atemschutzgeräte.

Denn Atemschutz ist vor allem bei einer hohen Staubbelastung bei der Arbeit im Stall wichtig. Die Gebläseunterstützung des Atemschutzgerätes bietet den Vorteil, dass kein Einatemwiderstand überwunden werden muss. Je nach Produkt gibt es unterschiedliche Kopfteile z.B. Helme, Hauben oder Masken.

Auch im März 2024 gibt es eine Förderaktion. Hier fördert die SVLFG Hitze- und Sonnenschutz.

Wichtig zu wissen

Die maximale Förderung für gebläseunterstützende Atemgeräte beträgt 30 % und maximal 400 € . Teilnahmeberechtigte Unternehmen dürfen pro Aktion nur einen Zuschuss beantragen. Wichtig ist außerdem, dass Unternehmen in Förderaktionen von 2022 und 2023 keinen Zuschuss erhalten haben. Auch die Höhe des gezahlten Jahresbeitrags ist zu beachten. Denn die Förderung beträgt höchstens 50 % des zuletzt an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gezahlten Jahresbeitrags.

Antrag stellen

Da bei vorheriger Anschaffung keine Förderung ausgezahlt wird, sollten Sie das Gerät erst dann kaufen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben. Antragsformulare stehen hier ab dem 1. Februar. 2024 zum Download zur Verfügung.

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