Frage:
Ich habe vor Kurzem eine Leserfrage gesehen, in der es darum ging, ob der Transport von Saatgut mit dem Frontlader über die Straße erlaubt ist. Wie verhält es sich denn, wenn ich den Teleskoplader nehme, für den ich eine „Betriebserlaubnis“ für den öffentlichen Verkehrsraum habe? Darf ich dann Saatgut zum Feld fahren?
Antwort:
Nein, das geht nicht. Ein Teleskoplader ist in der Regel eine „Selbstfahrende Arbeitsmaschine“. Zunehmend werden aber für die Landwirtschaft unter bestimmten baulichen Voraussetzungen Teleskoplader als Zugmaschine „Ackerschlepper“ zugelassen, sodass sie rechtlich wie normale Schlepper berücksichtigt werden.
In Ihrem Fall scheint es aber ein „Selbstfahrende Arbeitsmaschine“ zu sein, die bis 20 km/h in der Betriebshaftpflicht aufgenommen werden kann. Darüber allerdings ist eine eigene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit amtlichem Kennzeichen erforderlich.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind als Kraftfahrzeug definiert, die nach ihrer „Bauart und ihren besonderen mit dem Fahrzeug verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen und Gütern bestimmt und geeignet sind.“
Daraus ist zu entnehmen, dass außerhalb von Ladetätigkeiten keine anderen Tramsporte im öffentlichen Verkehrsraum, durchgeführt werden dürfen. Dazu gehören dann auch Big-Bags.
Wichtig: Ferner sollten Sie die vorgeschriebene Betriebserlaubnis mit den Auflagen für den Straßenverkehr beachten. Meistens sind die Auflagen im „Beiblatt“ der Betriebserlaubnis aufgeführt, das leider nicht immer mitgeliefert wird und angefordert werden muss.
Was gilt, wenn Sie Saatgut mit dem Trecker per Frontlader oder per Gabelstapler zum Feld bringen wollen, lesen Sie hier.
Unser Experte: Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a.D., Ladbergen, NRW
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