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AbL fordert: Kirchenland nach Gemeinwohlkriterien vergeben

Existenzgründer und kleinere Betriebe sind nach Einschätzung der AbL bei der Verpachtung von Kirchenland oft benachteiligt. Der Verband will, dass die EKD ihre Vergabekriterien ändert.

Lesezeit: 2 Minuten

Bis zum 11. Juni findet in Nürnberg noch der diesjährige Evangelische Kirchentag statt. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat die Kirche bei dieser Gelegenheit an das Gebot der christlichen Nächstenliebe erinnert und eine gemeinwohlorientierte Verpachtung von Kirchenland gefordert.

Sozial-ökologische Kriterien anlegen

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Mit einem meterlangen „Regenwurm“ als Symbol des Bodens verlangten Vertreter des Hauptverbands sowie der jungen AbL (jAbL) beim Begegnungsabend am Mittwoch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zu einer anderen Landvergabe auf. Unter dem Aktionsmotto „Jetzt ist die Zeit: Kirchenland gemeinwohlorientiert verpachten!“ appellierten sie, angelehnt an das Motto des Kirchentags 2023, Kirchenland zukünftig nach sozial-ökologischen Gemeinwohlkriterien zu verpachten. Die Kirche soll damit ihrem Auftrag der Schöpfungsbewahrung nachkommen und gemeinwohlorientierten landwirtschaftlichen Betrieben Zugang zu ihrem Land ermöglichen.

„Die Kirche hat eine besondere Verantwortung für die Vergabe und Nutzung ihres Agrarlands. Möchte sie die Schöpfung bewahren, kann eine Verpachtung rein nach Höchstgebot nicht ihr Anspruch sein“, erklärte Dr. Jan Brunner, Geschäftsführer der AbL Mitteldeutschland. Gerade in Zeiten verschiedener Krisen wie der Klimakrise müsse die Kirche dringend umdenken und Land an Bäuerinnen und Bauern vergeben, die das Land klima- und bodenschonend bewirtschaften.

Die EKD und ihre Gliedkirchen besitzen etwa 325.000 ha Agrarland. Bislang wird das Kirchenland in der Regel an den Höchstbietenden oder an Bestandspächter vergeben. Nach Auffassung der AbL haben Existenzgründer und bäuerliche Betriebe vor allem in Ostdeutschland deshalb kaum Zugang zu diesem Land.

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