Bayern setzt sich dafür ein, die Bejagung der Saatkrähe künftig in Deutschland zuzulassen. Die Staatsregierung hat dazu einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht.
Die Länderkammer soll sich dafür einsetzen, den Schutzstatus der Saatkrähe herabzustufen. Ziel ist es, künftig nicht nur eine selektive Einzelentnahme, sondern eine Bestandsregulierung der Saatkrähe auch in Deutschland zu ermöglichen.
Die Bundesregierung soll in Brüssel darauf hinwirken, dass die Saatkrähe auch für die Bundesrepublik in die Liste der jagdbaren Arten im Anhang der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgenommen wird und somit hierzulande eine Bejagung zugelassen werden kann. Verwiesen wird auf die Beispiele Frankreich, Schweden und Slowakei, wo dies bereits der Fall ist.
Starker Anstieg bundesweit
Der Freistaat weist in seinem Entschließungstext darauf hin, dass die regional ansteigenden Populationen der Saatkrähe zunehmend zu Problemen führen. Deutschlandweit sei ein Anstieg der Bestände festzustellen. Zudem sei in der aktuellen Roten Liste der Brutvögel die Saatkrähe als ungefährdet klassifiziert. In einigen Regionen führe die Vermehrung der Saatkrähen zu großen Belastungen für Anwohner und Landwirte.
Auch aufgrund von Schäden in der Landwirtschaft seien verstärkt Konflikte mit der Bevölkerung festzustellen. Bisherige Vergrämungsmethoden hätten oftmals nicht den gewünschten Erfolg erbracht.