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Bienengefährlich oder bienenungefährlich, was macht den Unterschied?

Rapsblütenzeit ist Bienenzeit. Häufig kommt es dann auch zu Diskussionen über die Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln. Eine Argumentationshilfe.

Lesezeit: 6 Minuten

Mit der kommenden Rapsblüte steht auch der Bienenschutz wieder verstärkt im ­Fokus – nicht nur bei Landwirten, ­sondern auch bei Imkern und Verbrauchern. Tagsüber sind dann bis zu 50.000 Bienen/ha im blühenden Raps unterwegs – und bei erforderlichen Insektizideinsätzen ist höchste Vorsicht geboten. Doch wann fliegen Bienen eigentlich und wie lässt sich bienenfreundlich spitzen?

So bestimmen Sie den Bienenflug

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Kulturpflanzen, die auffällig blühen, wollen durch ihr Nektar- und Pollenangebot Bienen anlocken. Raps und alle Obstarten einschließlich der Beerensträucher sind auf Insektenbestäubung angewiesen und produzieren ab Temperaturen von etwa 10°C bereits Pollen und ab etwa 14°C auch süßen Nektar. Dementsprechend kann man bei schöner Witterung ab etwa 9 Uhr morgens und bis etwa 19 Uhr abends mit Bienenflug in den Blüten rechnen.

Da nachts keine Bestäubung stattfinden wird, stellen die Pflanzen im Laufe des Nachmittags die Freisetzung von Pollen und Nektar ein. Die Blütenbesucher reagieren darauf und stellen ihrerseits den Besuch der leergesammelten Blüten ein. Für Raps- und Obstbauern kann man also das Ende des Bienenflugs mit ca. 19 Uhr definieren. Bei kühler Witterung unter 15°C, nach kräftigen Regefällen oder bei starker Bewölkung endet der Bienenflug schon deutlich früher.

Bienen und Läuse – anders als man denkt

Ganz anders läuft der Bienenbesuch in Pflanzenbeständen ab, die von Läusen befallen sind. Das können Kartoffeln, Ackerbohnen aber auch Steinobstanlagen sein. Dort sammeln Bienen den stark zuckerhaltigen Honigtau. Läuse sondern diesen zähen Honigtau in Form von Tröpfchen auch nachts ab. Am besten können Bienen den Honigtau aufnehmen, wenn er etwas verdünnt ist. Das ist durch die höhere Luftfeuchtigkeit in den frühen Morgenstunden und am Abend möglich. Bienen sind demnach schon früh morgens, bereits vor 7 Uhr und auch spät abends bis 21 Uhr in den Kulturen unterwegs. Um die Mittagszeit ist dagegen kaum Bienenflug erkennbar.

Läuse und Honigtau in einer Kultur sind immer ein Alarmsignal!“ - Wallner

Sind Läuse und Honigtau sichtbar, aber keine Bienen, kann es zu einer Fehleinschätzung kommen – und die Entscheidung, jetzt ein B1 Insektizid einzusetzen, hätte fatale Folgen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es leider derartige Fehleinschätzungen. Die Folge waren drastische Bienenvergiftungsschäden. Werten Sie Läuse und Honigtau im Bestand immer als Alarmsignal, egal in welcher Kultur! Sie können auch ansässige Imker fragen, ob die Bienen aktuell schon früh morgens intensiv fliegen (ein Hinweis auf Honigtau-sammelnde Bienen) und dies dann bei seinen Entscheidungen berücksichtigen.

Welche Mittel sind bienengefährlich?

Wichtig ist zunächst: Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel sind ausschließlich in der Wirkstoffgruppe der Insektizide zu finden. Diese greifen in Stoffwechselvorgänge ein, die sowohl Schad- als auch Nutzinsekten haben. Es gibt hingegen kein Herbizid oder Fungizid, dass bienengefährlich eingestuft wäre oder von dem eine bienengiftige Wirkung ausgehen könnte. Allerdings können Fungizide, speziell aus der Gruppe der Azole (Ergosterolsynthese-Hemmer), in Tankmischungen die Wirkung von Insektiziden verstärken. Sie verzögern den Wirkstoffabbau im Insektenkörper. Entsprechende Hinweise über kritische Mischungspartner finden sich deshalb auf den davon betroffenen Präparate Verpackungen.

B1 = Bienengefährlich und harmlos?

Die Annahme, dass die Anwendung von als bienengefährlich eingestuften Präparaten (B1) immer mit einem Kollateralschaden für Bienen verbunden sein wird – „sonst würden doch die Präparate nicht bienengefährlich heißen“ – ist falsch. Somit wird nicht nur der Normalbürger durch den Begriff „bienengefährlich“ in die Irre geführt. Denn aus Sicht der Bienen sind bienengefährliche Pflanzenschutzmittel erstaunlicherweise die harmlosere Variante. Dies klingt zunächst widersinnig, stimmt aber tatsächlich.

Der Grund: In den Laborstudien, die jedes Pflanzenschutzmittel während des Zulassungsverfahren durchlaufen muss, waren als B1 gekennzeichnete Mittel toxisch für Bienen. Allerdings ist das Ausbringen von als bienengefährlich eingestuften Präparaten (B1) in der Praxis durch die Vorgaben der sogenannten Bienenschutzverordnung geregelt. Dort sind die Bedingungen aufgelistet, unter denen Landwirte derartige Präparate in ihren Kulturen verwenden dürfen. Diese Regeln legen fest, dass ein Pflanzenbestand, der aus irgendeinem Grund von Bienen intensiv besucht wird, nicht mit B1-Insektiziden behandelt werden darf. Hält sich die Landwirtschaft daran, gibt es keine Exposition und somit auch kein Risiko für Bienen.

B2 = bienengefährlich – außer nach Ende des Bienenfluges

Die als „minder bienengefährlich“ eingestuften Insektizide (B2) können entsprechend der Vorgaben der Bienenschutzverordnung „nach Ende des Bienenfluges“, also ab etwa 19 Uhr und bis maximal 23 Uhr ausgebracht werden. Bis die Bienen dann am nächsten Morgen ab 9 Uhr wieder den Pflanzenbestand anfliegen, haben sich die Wirkstoffbeläge schon so stark abgebaut, dass mit keiner Wirkung auf Bienen mehr gerechnet werden muss. Wichtig ist, dass tatsächlich um 23 Uhr die Spritzmaßnahme beendet wird.

B3 = kein Kontakt, kein Problem

Bei den B3-Präparaten geht man davon aus, dass aufgrund der Anwendung kein Kontakt zu Bienen entstehen kann. Das gilt tatsächlich auch für Präparate in Lagerhäusern, Gewächshäuser oder bei Zimmerpflanzen. Auch die aktuellen Beizmittel gehören dazu, seit zertifizierte Beizstellen das Saatgut herstellen und die Aussaattechnik optimiert worden ist. Der Abrieb und die Abdrift von hoch bienentoxischen Beizmitteln bei der Aussaat von Mais hatte 2008 zu enormen Bienenschäden geführt.

B4 = bienenungefährlich und dennoch schädigend?

Die bienenungefährlichen B4-Insektizide unterliegen nicht den Regeln der Bienenschutzverordnung, sondern dem gesunden Menschenverstand, also der guten fachlichen Praxis. Derart eingestufte Präparate dürfen auch tagsüber in blühende Kulturen, z.B. Raps oder Obst, gespritzt werden. Das ist vielen Imkern nicht bewusst und kann deshalb schnell zu unangenehmen Situationen führen.

B4-Präparate sind bienenungefährlich, solange man sich an die Gebrauchsanweisungen auf der Packung hält. Allerdings kann schon das Abweichen von der empfohlenen Wassermenge, v.a. weniger Wasser pro ha, den B4-Status aushebeln. Ein Spritzbrühetröpfchen enthält dann mehr Wirkstoff und kann, wenn es ein Nektartröpfchen in der Blüte trifft, plötzlich schädigende Wirkungen auslösen. Auf den Begriff bienenungefährlich darf man sich also bei den Insektiziden nicht blindlings verlassen.

Wird die Dosis durch eine höher gewählte Aufwandmenge oder durch eine reduzierte Wassermenge erhöht, zeigen sich die insektiziden Fähigkeiten auch gegenüber den summenden Nützlingen. Setzen Sie also möglichst diese Präparate erst nach Ende des Bienenfluges ein. Bienen können auch die als bienenungefährlich eingestuftem Präparate unbeschadet mit dem Nektar und Pollen in den Stock eintragen und sorgen als Rückstände im Bienenvolk immer wieder für schwierige Diskussionen, da die zulässigen Höchstgrenzen im Honig aufgrund verschiedener EU-Regelungen sehr tief liegen. Beim Raps könnten die Dropleg Düsen den Kontakt der Blütenbesucher zu Spritzbelägen stark reduzieren.

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